Ab dem 1. Januar 2013 wird die bisherige Bezahlgebühr der GEZ in eine fast allgemeine Abgabe geändert, denn am 16. Dezember stimmte Schleswig-Holstein als letztes Bundesland dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu.
Noch ein Jahr lang wird nach der Anzahl der vorhandenen Geräte bezahlt und Unterschiede zwischen Fernseher und Personal Computer gemacht. Danach wird jeder Bürger, ob er den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzt oder nicht, solidarisch zur Kasse gebeten.
Dabei sollen auf den Gebührenzahler keine höheren Kosten als bislang zukommen. Das heißt, dass pro Monat eine Pauschale von 17,98€ nach jetzigem Stand anfallen würde. Die Abgabe ist nicht davon abhängig, wie viele Geräte ein Haushalt besitzt oder was für Geräte dies sind. Auch die Anzahl der im Haushalt wohnenden Personen wird nicht Berechnungsgrundlage sein.
Anders als im jetzigen Modell zählen auch im Haushalt lebende erwachsene Kinder oder Großeltern zur Gemeinschaft, sodass keine zusätzlichen Gebühren fällig werden. Für Zweit- oder Ferienwohnungen wird nun ein reduzierter Satz eingeführt. Als Ansprechpartner soll ein sogenannter „Haushaltsvorstand“ bestimmt werden. Auf den ersten Blick sieht das neue Modell nach einer Einsparung für den Gebührenzahler aus. Im Detail allerdings sieht man, dass diese Abgabe auch diejenigen trifft, die keine Geräte zum Rundfunkempfang nutzen.
Auch werden vor allem Großbetriebe stärker zur Kasse gebeten als bislang. Die Betriebsstättenabgabe richtet sich nach der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter, sowie den Standorten, die das Unternehmen besitzt und geht von 1/3 Beitrag bis 150 Beiträge bei oben genannten Großbetrieben. Zur Vermietung vorgesehene Ferienwohnungen oder Hotelzimmer werden mit Zuschlag berechnet.
Eine generelle Freistellung vom neuen Rundfunkbeitrag ist nur schwer möglich. Auch sehbehinderte oder gehörlose Menschen werden 1/3 des Beitrages zahlen müssen, mit der Begründung, dass viele Formate der Öffentlich-rechtlichen Untertitel besitzen, sowie ein Gebärdendolmetscher im Bild eingeblendet wird. Nur sozial schwache oder schwerbehinderte Menschen haben die Möglichkeit, sich freistellen zu lassen. Das Interesse, die Rundfunkgebühr nicht zahlen zu müssen, zählt übrigens nicht als schutzwürdig, laut einem Rechtsgutachten von Herrn Dr. jur. Hans Peter Bull im Auftrag von ARD und ZDF, sodass dies nicht als Argument für eine Befreiung von der Gebühr gilt. Die Vorteile für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk liegen auf der Hand: Dieses neue Modell sichert dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine stabile Einnahme von circa 7 Milliarden Euro im Jahr. Der momentane Trend der Einnahmen stagniert laut Aussagen der Öffentlich-rechtlichen und wird in absehbarer Zeit zurückgehen.
Auch soll es nach Meinung der GEZ weniger Kontrollaufwand geben, sodass die GEZ die bei den Bürgern unbeliebten Kontrolleure weitesgehend abziehen wird. Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) soll dann auch in Rundfunkservicezentrale umbenannt werden, um das negative Image zu mildern.
Nachteilig ist der erhebliche Aufwand der Datenerhebung – es müssen Millionen Haushalte identifiziert werden. Dies soll mit Hilfe eines einmaligen Abgleichs mit den Einwohnermeldeämtern geschehen. Die gesamten Datenbanken sollen an die GEZ übermittelt werden; relevante Daten werden Name, Geburtsdatum und Anschrift sein. Dies ist jedoch allen Datenschützern ein Klingeln im Ohr, da die Daten laut Bundesdatenschutzgesetz aus allen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen ohne Meldung an die betreffende Person erhoben werden können – zwar soll die Erhebung so öffentlich wie möglich geschehen, es gibt jedoch auch Ausnahmereglungen, wie zum Beispiel die Erhebung der Daten über Dritte (§ 4 Abs. 2 BDSG). Allerdings ist im Bundesdatenschutzgesetz unter anderem ebenfalls der ökonomische Umgang mit gespeicherten Daten verankert.
Auch dass die Daten von sämtlichen Bürgern übermittelt werden, gleicht für Datenschützer einer Datensammlung, gegen die es zur Zeit heftige Proteste gibt, da die Daten schnell missbraucht, also beispielsweise an Dritte weitergegeben, werden könnten.
Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass das neue System Vorteile (bsp. transparentere, einfachere Abgaben für den Privatverbraucher) als auch Nachteile und Kontroversen (wie die Erhebung der Daten) mit sich bringt. In wie fern sich das Modell bewährt, wird sich 2013 herausstellen. Insbesondere wird sich zeigen, ob eine mögliche Einsparung an GEZ-Gebühren in der Wahrnehmung der breiten Bevölkerung den massiven Einschnitt in die Privatsphäre legitimiert.