In der Nacht zum Freitag hat die Bundesregierung ein Gesetz zur “Fortentwicklung des Meldewesens” ohne weitere Aussprache in geänderter Form beschlossen. Das Gesetz überträgt, wie in der Föderalismusreform vorgesehen, das Meldewesen in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes.
Praktisch bedeuet dies, dass nun alle Daten der rund 5.200 Meldeämter vernetzt werden. Ein zentrales Melderegister ist nicht vorgesehen, wohl aber der ständige Zugriff auf alle Daten der Bundesländer. Mit dem Gesetz wurde auch die Auflage wieder eingeführt, sich einen Ein- oder Auszug vom Vermieter bestätigten zu lassen. Diese Regelung war erst vor einigen Jahren wegen des hohen bürokratischen Aufwands abgeschafft worden.
Ein ursprünglich vorgesehener Opt-In für die Weitergabe der Daten wurde entgegen der Forderungen von Datenschützern nicht aufgenommen. Inkassofirmen und Adressdienste waren gegen diese Regelung Sturm gelaufen. Stattdessen muss daher nun der Weitergabe von Meldedaten für Werbung und Adresshandel explizit widersprochen werden (Opt-Out). Eine Möglichkeit, den Widerspruch elektronisch zu tätigen, wurde aus dem Gesetzesentwurf vor Abstimmung gestrichen. Wir empfehlen allen unsren Leser, diesen Widerspruch bei ihrem zuständigen Meldeamt zu tätigen!