Bislang erhalten geduldete Ausländer sowie asylsuchende Flüchtlinge deutlich geringere Aufwendungen als Arbeitslosengeld 2 – Empfänger. Auch die Karlsruher Richter entschieden jetzt, dass dies verfassungswidrig ist. Endgültig ausgehebelt wurde damit das bereits wegen seines Namens sehr umstrittene “Asylbewerberleistungsgesetz”, welches aus dem Jahr 1992 stammt und Asylsuchenden deutlich weniger Geld als ALG 2 – Empfängern zuspricht.
Letztlich ist das aber nur der halbe Schritt zu einer Gleichstellung. Zwar legt das Gericht fest, dass allein lebende Asylsuchende ab sofort 336 EUR bekommen sollen und Haushaltsangehörige 260 EUR, die Auszahlung kann aber auch zukünftig in Form von Lebensmittelpaketen sowie Lebensmittelgutscheinen erfolgen.
“Als ein Partei, die den mündigen Bürger als Ideal hat, sollten die Piraten eine solche Bevormundung nicht hinnehmen. Ausländer wie kleine Kinder zu behandeln, sei es aus Kostengründen oder einem rassistisch-kulturchauvinistischem Weltbild heraus, verletzt auch nach der finanziellen Besserstellung noch immer die Menschenwürde von Flüchtlingen in Deutschland. Das Asylbewerberleistungsgesetz gehört abgeschafft.” Dies schreibt der Vorsitzende der Bremer Stadt-Piraten Robert Bauer im Blog der Piratenpartei Bremen.