Ein Gastartikel von Justus Römeth, mit freundlicher Genehmigung der Pirate Times
Nach den Erfolgen, die die Piraten bei den Landtagswahlen in Berlin, im Saarland, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen hatten, ist es ein bisschen ruhig geworden, was zu einem Absturz auf 6% in den letzten Wahlumfragen geführt hat. Eine entsprechende Herausforderung für die Piratenpartei in Niedersachsen, dem Bundesland, das am 20. Januar das Wahljahr 2013 einläutet. Später im Jahr 2013 werden wir Wahlen in Bayern und die Bundestagswahlen haben. Ein Erfolg in Niedersachsen (letzte Umfragen: 7%) würde enorm helfen, 2013 zu einem allumfassenden Erfolg werden zu lassen.
Am Wochenende vom 25. bis 26. August diesen Jahres trafen sich die Niedersachsen-Piraten in Delmenhorst (bei Bremen), um die Reihenfolge ihrer Kandidaten für die Landtagswahlen 2013 festzulegen und um mit der Arbeit an ihrem Wahlprogramm zu beginnen. Dies war eine große Abweichung vom ursprünglichen Plan, bei dem die Bewerber bereits auf den Landesparteitagen (LPT) am 21. und 22. April in Nienburg und dann in Wolfenbüttel (21. und 22. Juli) bestimmt werden sollten. Wohingegen ursprünglich Delmenhorst (25. und 26. August) und Celle (wahrscheinlich 27. und 28. Oktober) für Diskussion und Anträge zum Wahlprogramm vorgesehen waren. Dies hätte den Grundsatz „Themen statt Köpfe“ widergespiegelt. Die Frage ist also: Was ist schief gelaufen?
Eine Reihe von Mitgliedern hatte angekündigt, dass sie vor Gericht Einspruch gegen die Nienburger Ergebnisse erheben würden. Es hatte sich herausgestellt, dass zwei nichtdeutsche EU-Bürger in Niedersachsen bei der Aufstellungsversammlung die Kandidaten mitgewählt hatten. Das Deutsche Wahlrecht ist ziemlich freizügig, wenn Parteien ihr Programm entwickeln. Dementsprechend erlaubt die Piratenpartei Nichtdeutschen mit Wohnsitz in der BRD (Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einer deutschen politischen Partei ist entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein Wohnsitz in Deutschland), über ihr Parteiprogramm abzustimmen, sowie an internen Positionen mitzuarbeiten, etwa in Gremien.
Im Gegensatz dazu haben Parteien strengere Regeln einzuhalten, wenn Listenkandidaten für eine anstehende Wahl bestimmt werden. Das Deutsche Gesetz besagt klar, dass man am Wahltag für die jeweilige Wahl das Wahlrecht haben muss (d.h. am Wahltag mind. 18 Jahre alt, deutsche Staatsbürgerschaft für Bundestagswahlen, eine Meldeadresse im Bundesland der Landtagswahl), um über die Kandidaten abstimmen zu dürfen. Es scheint, dass dies durch das Akkreditierungs-Team und durch zwei nichtdeutsche Mitglieder der Piratenpartei in Nienburg übersehen wurde.
Als Ergebnis wurde der erste Tag des Wochenendes vom LPT in Wolfenbüttel darauf verwendet, das Wahlsystem zu diskutieren, was dazu führte, dass zuerst die Wahl der 30 Kandidaten erfolgte und erst danach die Abstimmung über die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste stattfinden sollte. Am Sonntagmittag aber stellte sich heraus, dass zwei Parteimitglieder akkreditiert waren, die bis zum 20. Januar nicht das benötigte Wahlalter von 18 Jahren erreicht haben. In den verbleibenden Stunden war es nur noch möglich, die 30 Kandidaten zu bestimmen, aber nicht mehr, auch ihre Reihenfolge innerhalb der Kandidatenliste festzulegen.
Das Endresultat, das nun in Delmenhorst erreicht wurde, ist nicht wesentlich anders als das aus Nienburg (auch die Anzahl der Stimmen, die für die Kandidaten in Wolfenbüttel abgegeben wurden, ist sehr ähnlich). Dies unterstützt was Meinhard Ramaswamy, der sowohl in Nienburg als auch in Wolfenbüttel als Spitzenkandidat gewählt wurde, sagte : „Jetzt ist alles klar und wir können als Team gemeinsam daran arbeiten die Piratenpartei im niedersächsischen Landtag vor Anker zu legen. Unser Ziel ist ein Regierungswechsel in Niedersachsen.“