Der kommende Bundesparteitag am 24. und 25. November in Bochum steht für die PIRATEN ganz im Zeichen der Programmarbeit. Dementsprechend viele Anträge stehen schon im Antragsportal bereit. Da ein einfacher Blick ins Wiki wahrlich nicht mehr ausreicht um sich einen Überblick zu verschaffen, bietet die Flaschenpost euch den Service einer handlichen Zusammenfassung der Anträge und Antragsgruppen. Vorneweg gibt es grundsätzliche Erklärungen zu den Anträgen.
Welche Art von Antrag?
Es gibt Anträge fürs Grundsatzprogramm, fürs Wahlprogramm oder sonstige Anträge und Anträge zur Änderung der Satzung. Diese werden jeweils nach einer Namenskonvention benannt, damit es leichter ist, zu unterscheiden wofür ein Antrag da ist. “n” steht im folgenden für die fortlaufende Nummerierung.
PAn heißen ProgrammAnträge (sowohl Grundsatzprogramm als auch Wahlprogramm)
SÄAn heißen SatzungsÄnderungsAnträge
Pn heißen Positionspapier.
Xn sind sonstige Anträge. Auch wenn es nicht Xsonstigeanträge heißt.
Was sind die Unterschiede?
Angefangen beim Programmantrag: Grundsatzprogramm oder Wahlprogramm. Ins Grundsatzprogramm kommen, wie man beim Namen schon erahnen kann, grundsätzliche Standpunkte der Partei. Es sind also allgemeine Prinzipien, Werte oder Ziele zu benennen.
Ins Wahlprogramm kommen dann eher die konkreten Forderungen. Zum Beispiel Standpunkte zu bestimmten Aktionen. Für beide Programme ist beim Beschluss eine 2/3 Mehrheit nötig.
Bei den Satzungsänderungsanträgen geht es um die Satzung der Partei selbst. Hierzu ist dieses Jahr beispielsweise einiges im Antragsportal zur Veränderung der Zahlung der Mitgliedsbeiträge. Eine 2/3 Mehrheit ist nötig, um die Satzung zu ändern.
Positionspapiere sind abgeschwächte Varianten vom Wahlprogramm. Sie benötigen nur eine einfache Mehrheit und sind somit einfacher zu verabschieden.
Wie wird abgestimmt?
Genau steht dies in der Geschäftsordnung. Einfacher erklärt: Wenn sich mehrere Anträge gegenseitig ausschließen, wird zuerst mal nach einfacher Zustimmung reduziert. Danach wird, sofern es nicht anders gesagt wird, offen mit Ja oder Nein abgestimmt, mit einfacher Mehrheit.
Ausnahme sind konkret notwendige 2/3 Mehrheiten und geheime Abstimmungen (die jeder beantragen kann.)
Ausgezählt wird das ganze je nach Situation vom Versammlungs- oder Wahlleiter mit seinen Hilfswahlleitern.
ENTHALTUNGEN werden nicht berücksichtigt. Es lohnt sich also, sich mit den Anträgen und Personen auseinander zu setzen.
Was macht die Antragskommission?
Die Antragskommission kümmert sich darum, eingehende Anträge zu sichten, konkurrierende oder sich ergänzende Anträge zu gruppieren und sie in der Form aufzubereiten. Sie arbeitet unterschiedliche Möglichkeiten aus, nach denen über die Anträge abgestimmt werden kann. Dazu gehört die Reihenfolge, die Struktur und einiges mehr. Diese Möglichkeiten werden zu Beginn des Bundesparteitages abgestimmt. Natürlich hat auch jeder andere die Möglichkeit weitere Varianten einzureichen.
Informationen, wie genau Anträge eingereicht werden können sind auf der Seite des Piratenwikis Antragsportal zu finden.
Was macht die Flaschenpost?
Wir wollen euch im Vorfeld über die Anträge informieren. Bisher sind 217 Anträge eingereicht worden (Stand 20.Oktober 2012). Die interessantesten, umstrittensten, umfangreichsten versucht die Flaschenpost in den folgenden Wochen vorzustellen.