Der Bundesrat hat am gestrigen Freitag trotz verfassungsrechtlicher Bedenken dem “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft” zugestimmt und zur Entscheidung an den Bundestag weitergeleitet. Dieser Entwurf soll die Kritikpunkte des Bundesverfassungsgerichtes vom Januar 2012 korrigieren, wo es unter anderem heisst, dass die bisherige gesetzliche Regelung des TKG unzureichen und dessen Ausübung in der Praxis ein Eingriff in das Grundrecht auf die informationelle Selbstbestimmung sei. Dieses neue Gesetz, welches höchstwahrscheinlich im Juli 2013 in Kraft tritt, enthält tatsächlich die vom Bundesverfassungsgericht geforderten gesetzlichen Regelungen, um Bestands- und Verbindungsdaten legal zu erheben und nach Anforderung von Behörden automatisiert, z.B. an Polizeidienststellen, weiterzuleiten; Aber das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, hier das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme wird weiterhin mit Füßen getreten.
Der Bundesrat versucht in seiner Stellungnahme sogar noch den Eindruck zu erwecken, als sei das novellierte TKG entschärft worden. Doch das Gegenteil ist der Fall.
Denn nun werden die Rechtsgrundlagen dafür geschaffen, dass Provider jegliche Bestands- und Verbindungsdaten vorhalten müssen, die Behörden ohne konkreten Tatverdacht automatisiert jederzeit abrufen können.
Ein weiteres Gesetz gegen die Bürgerrechte und hin zum Überwachungsstaat.