Ein Artikel von Bruno Kramm unter Mitwirkung von Michaela Keupp.
Die C3S ist dabei Deutschland zu verändern. Zum ersten Mal formiert sich eine Ernst zu nehmende Alternative zur GEMA. Sie löst sich von dem klassischen Modell der Verwertungsgesellschaften und eröffnet alternative Wege für das Honorieren im Netz, Konzertauftritten und öffentlichen Aufführungen für freie und nicht-kommerzielle Creative Commons Lizenzen. Die C3S erklärt pragmatisch, warum es bisher nur eine Musikverwertungsgesellschaft in Deutschland gab: Es wurde bisher einfach noch keine zweite gegründet. Und genau das möchte die cultural commons collecting society machen – eine Verwertungsgesellschaft gründen.
Hiervon können nicht nur musikalische Urheber, die ihre Musik online veröffentlichen profitieren, sondern ebenso traditionelle Musiker, denen die Auswertungsstatuten der GEMA zu eng geworden sind. Denn die GEMA erlaubt es ihren Mitgliedern bis heute nicht, einzelne Werke unter Creative Commons Lizenz frei zu stellen. Gerade unbekannte Newcomer und aufstrebende Künstler benötigen diese Freistellung aber dringend, wenn sie alternative Wege der selbstständigen Vermarktung und Promotion nutzen wollen. Einzelne Lieder zu Benefizzwecken oder als Geschenk an die Fans kostenlos zu veröffentlichen erlaubt die GEMA nicht.
Wer bisher als GEMA Mitglied z.B. auf einem Sampler der vielen Print Musikpublikationen vertreten sein will, zahlte häufig aus eigener Tasche eine GEMA Gebühr, die dann oft mehr als 1000 Euro beträgt. Das Vermarktungsbudget einer kleinteiligen Band sprengt dies komplett. Die Rückzahlung dieser Beträge durch die GEMA hingegen dauert oft mehrere Jahre und verringert sich durch den Abzug von Bearbeitungsgebühren und eventuelle Verlagsabgaben nicht unerheblich auf weniger als die Hälfte.
Bevor die C3S beim Patent und Markenamt eine offizielle Genehmigung erhält, eine Verwertungsgesellschaft zu gründen, müssen viele Auflagen aus dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhRWahrGes) erfüllt werden. Unter anderem muss die C3S ihre Relevanz beweisen – dafür benötigt sie einen großen Stamm von Mitgliedern mit eigenem Repertoire. Die Zulassung als juristische Gesellschaft ist bis Mitte 2013 geplant.
Die Chance
Die eigentlich größte Chance einer neuen Verwertungsgesellschaft, die auf die Informationsgesellschaft zugeschnitten ist, besteht neben echtem Wettbewerb in der langfristigen Aussetzung der GEMA-Vermutung. Bisher zieht diese GEMA-Vermutung durch die Legitimation aus dem UrhRWahrGes mit jeder Werkanmeldung eine Umkehr der Beweislast bezüglich einer GEMA Mitgliedschaft nach sich. Sowohl bei der Herstellung von Tonträgern als auch bei der Programmfolge von Konzerten oder musikalischen Aufführungen in Diskotheken muss der aufführende Künstler auch noch heute nachweisen, das der Urheber der gespielten Songs kein GEMA Mitglied ist. Da die GEMA z.B. Pseudonyme prinzipiell nicht anerkennt, von vielen Urhebern aber nur unter größtem Aufwand der Klarname und die Postanschrift zu recherchieren ist, werden viele Aufführungen schon allein aus Rentabilitätsgründen prinzipiell als GEMA Repertoire eingestuft und abgerechnet, obwohl die Zugehörigkeit gar nicht geklärt ist. Diese Gelder fließen dann übrigens auch den großen Repertoireinhabern und Verlegern der sogenannten ordentlichen GEMA Mitglieder zu.
Sollte es der C3S gelingen, innerhalb weniger Jahre eine fünfstellige Anzahl von Mitgliedern als Urheber zu registrieren, steigt die Wahrscheinlichkeit, die GEMA-Vermutung endlich aus dem UrhRWahrGes streichen zu können die Gema Vermutung endlich als überflüssiges Relikt der 60er streichen zu können, erheblich.
Dies würde nicht nur zu einer größeren Gerechtigkeit in der Verteilung von Urheberrechtstantiemen aus öffentlichen Aufführungen sorgen, sondern auch der Existenz bedrohenden Tarifreform für den Club- und Diskotheken Sektor die Zähne ziehen.
Pläne der C3S
Die C3S möchte langfristig ein Netzwerk mit Niederlassungen in allen europäischen Ländern gründen, um entsprechend der von der EU Binnenmarktskommission angemahnten europäischen Harmonisierung gerecht zu werden. Die bisherigen nationalen Verwertungsgesellschaften sind hiervon noch weit entfernt.
Darüber hinaus verspricht die C3S als Non-Profit-Gesellschaft mit geringsten Mitgliedsbeiträgen ein gesichertes Mindesteinkommen von 100% der monatlichen Lizenzgebühren – bis zu einem festen Maximalwert. Im Gegensatz zur GEMA entscheidet der Urheber, welches Werk er über die neue Verwertungsgesellschaft auswerten möchte und welches nicht.
Auch was die Statuten und das Stimmrecht der Mitglieder betrifft, möchte man nicht das Unrechtssystem der GEMA übernehmen, sondern per Urabstimmungen die Mitglieder über den Kurs der Verwertungsgesellschaft bestimmen lassen. Sämtliche Zahlungen und Lizenzierungsmodelle sollen transparent und nachvollziehbar den Verwaltungsaufwand gering halten und durch Effizienz und Automatisierung die Erlösverteilung beschleunigen. Dazu wird die C3S moderne algorithmische Monitoringsysteme einsetzen und den Musiknutzern die Playlistenermittlung durch unterstützende Applikationen erleichtern.
Einziger Wermutstropfen: Die Lizenzierung im Rundfunk und Fernsehen ist ein Fernziel, da zuerst Online- und Livelizenzen und erst danach B2B und die physische Lizenzierung auf dem Plan steht.
Empfehlung
Die C3S ist ein Traum für jeden musizierenden Pirat*: demokratisch organisiert, transparent gestaltet, Mitbestimmung soweit das Auge reicht. Selbst die Gründung der juristischen Person (vermutlich Genossenschaft) und der Verwertungsgesellschaft geschieht öffentlich. In der Community der C3S kann jeder mitmachen.
Jungen Künstlern ist jetzt erst recht von einer GEMA Mitgliedschaft abzuraten.
Mehr Informationen gibt es auf der Homepage der C3S: http://www.c-3-s.eu/