Am 1. März wurde die siebte Änderung des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet, bekannt unter dem Namen “Leistungsschutzrecht”.
Mit den Stimmen der Regierungskoalition wurde – gegen die nicht vollzählig abstimmende Opposition – eine Gesetzesänderung beschlossen, die vorrangig den Lobbyinteressen von Zeitschriften- und Zeitungsverlagen dient, deren Inhalte auch im Internet veröffentlicht werden. Nach Meinung des Bundesverbandes deutscher Zeitungsverleger nutzen Suchmaschinen wie Google die durch die Verlage veröffentlichten Inhalte in einer unzulässigen Art. Es soll zukünftig nur noch erlaubt sein, kurze Anrisse (Snippets) oder einzelne Worte zu nutzen.
„Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.“
Kritiker bemängeln, dass der Text zu viel Spielraum für Interpretationen zuläßt. So stellt sich die Frage, was “kleinste Textausschnitte” sind, wie viele Worte diese umfassen dürfen. Dies zu klären wird in naher Zukunft sicherlich noch Aufgabe der Gerichte sein.
Leidtragender ist – wie so oft beim Thema Urheberrecht – der Nutzer. Suchmaschinen oder “Zeitungs”-Apps, die dem Nutzer von ihm ausgewählte Inhalte verschiedener Verlagsseiten zusammenstellen, stehen hier im Kreuzfeuer. Besonders die letztgenannten Apps sind derzeit anscheinend ein Instrument zur unkomplizierten Nutzung der im Internet veröffentlichten Presseerzeugnisse, da sie sich nach Meinung verschiedener Fachleute die Inhalte der Verlagsseiten zu eigen machen. Dem steht entgegen, dass ein Großteil dieser Apps nur die RSS-Feeds der Verlage ausliest und die Inhalte zwar im Fenster der App angezeigt werden, diese aber klar als Inhalt des Verlages zu erkennen sind. Wäre dem nicht so, wäre dies schon vor Verabschiedung des Leistungsschutzrechts eine Verletzung des Urheberrechts gewesen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass das Leistungsschutzrecht eine völlig überflüssige Gesetzesänderung ist. Der Schutz der Texte ist schon seit langem im Urheberrecht verankert, er wurde nur nochmals hervorgehoben – böse Zungen sagen zur Beruhigung der Presselobby. Statt die Chance zu nutzen, das Urheberrecht schon in Teilen an die heutigen Gegebenheiten (neue Medien) anzupassen, hat die Regierung mit Unterstützung der nicht abstimmenden Oppositionpolitiker eine sinnlose und nicht anwendbare Gesetzesänderung beschlossen.
Die entsprechende Bundestagsdrucksache mit dem Text der Gesetzesänderung im Wortlaut und der Beschlussempfehlung und dem Berichts des Rechtsausschusses des Bundestages ist hier zu finden: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712534.pdf