In unserer Reihe der Antragsvorstellungen stellen wir Euch dieses Mal die beiden konkurrierenden Satzungsänderungsanträge SÄA016 und SÄA018 zum Thema Parteienfinanzierung vor. Gemäß § 22 PartG haben die Bundesverbände der Parteien für einen angemessenen Finanzausgleich ihrer Landesverbände Sorge zu tragen.
Antrag SÄA016 wurde von Hendrik Stiefel zusammen mit einigen weiteren Antragstellern, darunter die Bundesschatzmeisterin Swanhild Goetze, eingereicht und entspricht einem Beschluss des Finanzrates. Es wird ein fester Verteilungsschlüssel eingefügt – Landesverbände, deren Festsetzungsbeträge die Eigeneinnahmen übersteigen, zahlen den Differenzbetrag in einen Verteilungstopf ein. Dieser wird – neben einem festen Anteil für den Bundesverband – ausschließlich an die nicht einzahlenden Landesverbände verteilt. Für dieses gibt es jeweils einen Sockelbetrag (50% des Topfes, verteilt auf alle Landesverbände) sowie ein weiterer Anteil, der auf Bases der Fläche und Einwohnerzahl errechnet wird.
Antrag SÄA018 stammt von Burkhard Masseida, seine Mitantragsteller sind u. a. Thembi Gräntzdörffer und Thomas Michel aus dem Vorstand des LV Hamburg. Hier wird ebenfalls der innerparteiliche Finanzausgleich festgeschrieben: Die Landesverbände führen die direkte Parteienfinanzierung über ihren Eigeneinnahmen in den Verteilungstopf ab. Die Verteilung wird jedoch vom Bundesvorstand festgelegt. Er hat dabei lediglich die Beschlussempfehlung des Finanzrates zu berücksichtigen.