Die Piratenpartei hat auf dem Bundesparteitag die Forderung nach einer rechtlichen Verankerung der Netzneutralität in ihr Wahlprogramm aufgenommen und fordert in der Zwischenzeit bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung den Erlass einer Verordnung nach § 41 a TKG zur Erhaltung der Netzneutralität. Deshalb hat die Piratenpartei Deutschland auf ihrem Bundesparteitag am 12.05.2013 einen Vorschlag für eine solche vorgestellt und unter www.netzneutralitaetsverordnung.de zur Weiterentwicklung im Internet freigegeben. Am Ende dieses Prozesses wird die gemeinsam erarbeitete Verordnung Ende Mai dem Bundesministerium für Wirtschaft zur Verkündung übergeben.
Das gleiche kündigt sich jetzt im Festnetzbereich an: Die Deutsche Telekom begrenzt das Datenvolumen. Das an sich ist unschön, aber nichts anderes als ein Volumentarif und ein Rückfall in das Jahr 1999. Zeitreisen einmal anders. Das hat aber nichts mit Netzneutralität zu tun. Weil die Zeitreise der Telekom aber nicht reicht, wagt sie eine Reise in die Dystopie der Zukunft und nimmt ihre eigenen Dienste sowie andere Dienstanbieter, die die Telekom dafür bezahlen, von der Drosselung aus. Damit erhält die Telekom und jeder andere Anbieter, der ihr auf diesem Weg folgt, als reiner Transporteur von Daten die Herrschaft darüber, welche Inhalte der Nutzer sehen kann und wird. Natürlich bleibt die Telekom damit nicht allein, es ist nur eine Frage der Zeit, bis andere Anbieter die Chancen für sich erkennen und die spärlichen Reste der Netzneutralität endgültig zu Grabe tragen.
Redaktionsmitglied Sperling
Redakteur seit 2011, Kernteam der Redaktion seit 2013. De facto "Leitung" ab 2016, irgendwann auch offiziell Chefredakteur - bis 2023. Schreibt und Podcastet nur wenn ihm die Laune danach steht, zahlt aktuell die Infrastruktur der Flaschenpost, muss aber zum Glück nicht haften 🙂