4. Oktober 2024

Netzneutralität oder: Wir machen uns unsere Verordnung selbst

Die Piratenpartei hat auf dem Bundesparteitag die Forderung nach einer rechtlichen Verankerung der Netzneutralität in ihr Wahlprogramm aufgenommen und fordert in der Zwischenzeit bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung den Erlass einer Verordnung nach § 41 a TKG zur Erhaltung der Netzneutralität. Deshalb hat die Piratenpartei Deutschland auf ihrem Bundesparteitag am 12.05.2013 einen Vorschlag für eine solche vorgestellt und unter www.netzneutralitaetsverordnung.de zur Weiterentwicklung im Internet freigegeben.