

Nachdem öffentlich bekannt wurde, dass Prism in den USA, das britische GCHQ und der deutsche BND massiv Daten von Bürgern ausspionieren und speichern, ist den Piraten und Netzaktivisten klar gewesen, dass man was dagegen tun muss. Die erste (nicht ganz ernst gemeinte) Idee – anzünden! – war eher nix, dann schien aber nur noch viel genörgelt und alles hingenommen zu werden, à la unsere Regierungen werden damit schon umgehen. Wer aber weiß, dass diese ebenfalls überwachen und sammeln wo sie nur können, hat sich ziemlich hoffnungslos gefühlt. Trotzdem hielt sich ein schönes Stück piratigen Humors zu dem Thema: «Verstößt die Datensammlung und Überwachung nicht gegen Urheberrecht?»
Jetzt hat der Rechtsanwalt, Blogger und Pirat Markus Kompa daraus Nägel mit Köpfen gemacht: Er mahnt den britischen Geheimdienst GCHQ wegen Verletzung seiner Rechte als Kunstschaffender ab! Markus Kompa schrieb dazu in seinem Blog:
«Ich befasse mich seit einem Jahrzehnt mit der Welt der Geheimdienste, die noch seltsamer als die des Landgerichts Hamburg ist. Gestern habe ich mal beides verbunden und das britische GCHQ abgemahnt, weil ich Grund zu der Annahme haben, dass die ein Kunstwerk von mir mitgeschnorchelt und gespeichert haben. Eine Stellungnahme von mir findet sich hier.»
Das ist so wunderbar wahnsinnig, dass es klappen könnte! Nicht nur, dass die Überwacher ernsthafte Probleme mit dem Gesetz bekommen könnten, – was sie eher selten interessiert – die Abmahnung ist auch als Satire auf das unzeitgemäße Urheberrecht in den meisten Staaten gedacht. So schreibt Kompa in Anti-Piraterie-Sprech:
«Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Auch Geheimdienste dürfen nicht das geistige Eigentum der Künstler raubkopieren. Der volkswirtschaftliche Schaden, der durch die massenhafte Kopie von Kunstwerken durch das GCHQ entsteht geht in die Milliarden, die Urheber werden um ihre Existenzgrundlage gebracht. Dieser Kostenlos-Mentalität ist unbedingt Einhalt zu gebieten.»
Bei vielen solcher Klagen könnten die Überwacher entweder in finanzielle Bedrängnis geraten, da Kompa und eventuelle weitere Teilnehmer an der Aktion Abmahngebühren fordern, wie dies bei Filesharing gängige Praxis ist. Außerdem würde eine Abmahnwelle eine gute Gegenöffentlichkeit zu beiden Themen (Urheberrecht und Überwachung) generieren, auch wenn die Klage erfolglos bleibt.
Hat die Initiative Chancen auf juristischem Weg?
Das bleibt abzuwarten. Wenn das LG Hamburg die Klage für unberechtigt erklärt, wird sich Kompa vermutlich an eine höhere Instanz wenden können. Kompa kündigt an, sollte ihm Recht gegeben werden, werde er alle seine Frühstücksbrötchen fotografieren und als Kunstwerk im Sinne des UrhG verschicken, so dass bei Speicherung den Überwachern weitere Gebühren drohen.
Ein möglicher Angriffspunkt wäre der § 45 II UrhG: «Gerichte und Behörden dürfen für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit Bildnisse vervielfältigen oder vervielfältigen lassen.» In dem Abmahnschreiben heißt es allerdings: «Eine zur Vervielfältigung erforderliche Einwilligung habe ich Ihnen nicht erteilt. Sie wäre meines Erachtens auch nicht nach § 45 UrhG entbehrlich.» Das Ergebnis scheint also Auslegungssache zu werden, die Folge: ein zähes Verfahren, das viel Aufmerksamkeit anzieht. In jedem Fall also ein Win für alle, die sich gegen die Missachtung unserer Bürgerrechte stellen.