
Piraten wirken | CC BY 2.0 Michael Renner
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat auf Antrag der rot-grünen Landesregierung am 08.05.2013 eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes beschlossen: Auf dem Stimmzettel wird bei der Kommunalwahl am 25.04.2014 der Wortlaut des Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG („Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“) abgedruckt, außerdem der Frauenanteil im betreffenden Gremium vor der Wahl und der Frauenanteil der jeweiligen Wahlvorschlagslisten der einzelnen Parteien.
Auf dem Landesparteitag am 02.02.2014 in Trier haben die Piraten RLP beschlossen, gegen diese Gesetzesänderung Verfassungsklage einzureichen. Durch die Klage haben die Piraten für erhebliche Unsicherheit in der Landesregierung gesorgt, die nun befürchtete, durch eine Durchführung der Kommunalwahl nach dem neuen Kommunalwahlrecht und eine spätere Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieser Neuregelung sei die Kommunalwahl ungültig und müsse wiederholt werden. Die Regierungsfraktionen im Landtag haben auf die Klage also reagiert, indem sie einen eigenen Antrag auf Feststellung der Verfassungskonformität dieser Regelungen beim Verfassungsgerichtshof einreichten.
Am 04.04.2014 hat der Verfassungsgerichtshof aufgrund des Eilantrags der Piraten sowie der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen entschieden, dass die Kommunalwahl 2014 nach dem alten Kommunalwahlrecht (also ohne Aufdruck der Geschlechtsverhältnisse auf dem Stimmzettel) durchgeführt wird, um eine Ungültigkeit der Kommunalwahl zu verhindern.
-> PM der RLP-Piraten dazu
-> PM des VerfGH RLP dazu
Nach der Kommunalwahl hat der Verfassungsgerichtshof am 13.06.2014 endgültig entschieden: Die durch die Piraten angegriffenen Reglungen sind unvereinbar mit dem Grundsatz der Freiheit der Wahl. Stimmzettel sind nicht der richtige Ort für Wahlkampf. Der rot-grüne Antrag auf Feststellung der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung wird zurückgewiesen.
(vielen Dank an Matthias Koster fürs Einreichen)