
Alter Bundestag in Bonn | CC-BY Tobias M. Eckrich
Rückblende: 28. Juni 2012 – die deutschen Bürger genießen das Halbfinale der Fußball EM. Wie sich später herausstellt, galt dies auch für die Abgeordneten des Bundestags. In nur 57 Sekunden entscheiden 30 Abgeordnete über die umstrittene Form des Meldegesetzes. Demnach konnten Meldeämter Namen und Adressen ohne Einwilligung der Bürger zu Werbezwecken verkaufen. Eine Datenschutzkatastrophe.
Keine Satire, sondern Realität: In Windeseile stimmten die Bundestagsabgeordneten dem Gesetz zu.
Es hagelte Proteste – 190 000 Bürger forderten die Ablehnung des Gesetzes – allen tat es leid, dass sie lieber Fernsehen wollten, der Bundesrat solle das peinliche Gesetz stoppen.
Der Bundesrat kippte – wie erhofft – das umstrittene Gesetz, es musste nachgebessert werden.
Im Februar 2013 einigten sich Bund und Länder auf einen gemeinsamen neuen Gesetzesentwurf zum Melderecht. Der soll die bisherigen Landesgesetze ersetzen und wird bereits am November 2014 in Kraft treten.
Maßgeblich für den Datenschutz ist die sogenannte, im neuen Meldegesetz verankerte Zustimmungsregelung:
Die Meldeämter dürfen Daten nur dann herausgeben, wenn Betroffene eine generelle Zustimmung gegeben haben oder das Unternehmen eine Einwilligungserklärung vorweisen kann.
Dabei war der Handel mit Meldedaten für Städte und Kommunen bisher beliebt und einträglich.
Rund 12,1 Millionen Euro nehmen 28 Städte für 4,5 Millionen Datensätze ein. Jede Auskunft kostet rund 7 €uro. In einigen Fällen kann der Bürger der Datenweitergabe widersprechen, z.B. bei der Weitergabe an Parteien, Bürgerinitiativen, Adressverlage, Direktwerbung. Viele Bürger tun es nicht, darum brauchen wir den OptOutDay.
Die Tradition des OptOutDays
Bis das neue Meldegesetz im November in Kraft tritt, sind viele Abfragen von Meldedaten zu erwarten. Wer der Weitergabe seiner Daten noch nicht widersprochen hat, sollte dies spätestens am OptOutDay tun.
Offene Fragen
Ist der OptOutDay zukünftig überflüssig? Und wer wird kontrollieren, ob sich Unternehmen an die neue Zustimmungsregelung halten? Wurde mit dem neuen Meldegesetz eine Gesetzeslücke geschaffen, wenn nur Stichprobenkontrollen erfolgen? Sind die geplanten Bußgelder abschreckend genug oder könnten raffinierte Unternehmen die entsprechende Zustimmungserklärung in den AGBs verstecken oder sie an die Internetnutzungsbedingungen knüpfen?
Alle Fragen rund um den OptOutDay und weitere geplante Aktionen rund um das neue Meldegesetz beantworten Stefan Körner, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, und Patrick Breyer, Datenschützer und Abgeordneter der Piratenfraktion im Kieler Landtag, am 1.10.2014, um 20.00 Uhr, Mumbleraum “Dicker Engel”!