Ein Gastbeitrag der Ratsfraktion der Piraten Braunschweig.
Raumplanung hat das Ziel einer nachhaltigen Raumentwicklung. Das bedeutet, dass soziale und wirtschaftliche Ansprüche an den Raum langfristig mit den ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen sind. Und da eine nachhaltige Raumplanung, die alle Interessen so gut wie möglich repräsentiert, nicht an Kommunal-, Landes- oder auch Bundesgrenzen aufhört, muss sie grenzübergreifend sein. Aus diesem Grund gibt es eine Raumordnung auf unterschiedlichen Ebenen.
Auf internationaler Ebene gibt es verschiedene Leitlinien, an denen sich bei der europaweiten Raumentwicklung orientiert werden kann. Die enthaltenen Vorgaben sind dabei nicht bindend, sondern dienen der Koordination einzelner Staaten miteinander. So wurde 1999 unter anderem das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) beschlossen und mit der „Territorialen Agenda“ sowie der „Territorialen Agenda 2020“ in den Jahren 2007 und 2011 erneut diskutiert. Andere Verträge, die sich mit dieser Thematik beschäftigen, sind zum Beispiel die Transnationale Zusammenarbeit INTERREG IV B, das Europäische Raumbeobachtungsnetzwerk EPSON 2013 oder die Raumordnungspolitik beim Europarat (CEMAT). Ausführlichere Informationen zur Europäischen Raumentwicklung sind hier zu finden.
Auch wenn die dort entwickelten Regelungen nicht bindend für die Mitgliedstaaten sind, führt eine finanzielle Förderung zu einer starken Umsetzung der Ziele auf nationaler Ebene. Auch auf Bundesebene gibt es noch keine verbindliche Raumplanung. Es wird lediglich ein gesetzlicher Rahmen – das Raumordnungsgesetz – vorgegeben. Zusätzlich wird vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in regelmäßigen Abständen ein Raumordnungsbericht veröffentlicht. Dort werden Trends und Entwicklungstendenzen, verschiedene raumbedeutsame Planungen sowie die Einflüsse der Europäischen Gemeinschaft als wissenschaftliche Grundlage zusammengefasst.
Die entsprechende Ausgestaltung wird den Ländern überlassen. In den einzelnen Bundesländern werden nun Landesentwicklungsprogramme bzw. -pläne erarbeitet. Zusätzlich gibt es eine Ebene tiefer Regionalpläne und auf unterster Ebene Stadtentwicklungsprogramme bzw. Flächennutzungs- und Bebauungspläne.
Allein an dieser knappen Auflistung wird deutlich, dass es sich bei der Raumplanung um ein verschachteltes System handelt, mit dem weitreichende Richtlinien festgelegt werden. Nun stehen nicht nur jeder einzelnen Ebene, sondern auch jedem Akteur Mitbestimmungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Möglichkeit der Beteiligung ist im §10 des Raumordnungsgesetzes [PDF] festgeschrieben: „Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind von der Aufstellung des Raumordnungsplans zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans und seiner Begründung zu geben.“ Um von diesem Recht Gebrauch zu machen ist es notwendig, die Prozesse dieses komplexen Systems für die eigene Region zu überblicken.
In Niedersachsen wird die Raumplanung über das Landesraumordnungsprogramm (LROP) geregelt. Darin sind die Entwicklungsziele für Räume festgeschrieben, auf deren Grundlage die räumliche Entwicklung nachhaltig und konfliktfrei stattfinden soll. Um auf die sich immer wieder verändernde Gesamtsituation in Deutschland und Europa reagieren zu können, wird das LROP in unregelmäßigen Abständen überarbeitet. Nachdem die letzte Aktualisierung von 2009 bis 2012 stattfand, startete mit der Freigabe des Entwurfes für Änderungen und Ergänzungen zur aktuellen Version am 24.06.2014 ein neuer Durchgang.
Der aktuelle Entwurf [PDF] für Änderungen und Ergänzungen setzt dabei unter anderem nicht nur Schwerpunkte auf Regelungen zur Rohstoffgewinnung, einer raumverträglichen Umsetzung der Energiewende und zum Hochwasserschutz, sondern auch auf die Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels.
Der erste Schritt war das bereits erwähnte Beteiligungsverfahren. Bis zum 31.12.2014 hatten jeder Interessierte alleine oder in einem Verband, Verein oder weiteren Vereinigung, sowie Städte und Gemeinden die Möglichkeit, Änderungsvorschläge und Stellungnahmen zum niedersächsischen Entwurf der Änderungsverordnung einzureichen. Diese Beteiligungsmöglichkeit wird von der Piratenpartei Niedersachen nicht nur ausdrücklich begrüßt, sondern wurde natürlich auch genutzt, um ihre Position einzubringen. Mehr dazu morgen in: Raumentwicklungspläne – Teil 2: Genaues Hinsehen lohnt sich!