Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe ist dazu da, Gesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit hin zu untersuchen. Kein Gesetz darf den vom Grundgesetz gesteckten Rahmen verletzen – also verfassungswidrig sein. Diese Aufgabe erfüllt es seit 1951 gut und verläßlich. Die Richter nehmen keine Rücksicht auf ihre frühere Parteimitgliedschaften oder darauf, daß sie von Politikern in ihr Amt gewählt wurden. Für sie steht einzig die Verfassungskonformität von Gesetzen im Vordergrund.
Alle jemals an einer Bundesregierung beteiligten Parteien sind schon mit Gesetzen in Karlsruhe gescheitert. Aber besonders in der jetzigen Großen Koalition nimmt die Zahl der Versuche verfassungswidrige Gesetze zu erlassen erschreckend zu – um damit vor den Verfassungsrichtern in die Schanken gewiesen zu werden. Jetzt hat die CDU mitsamt ihrem bayrischem Anhängsel CSU die Schnauze voll vom „betreuten Regieren“, also dem wachsamen Auge des Bundesverfassungsgerichts, und will das vermeintliche Übel gleich an der Wurzel packen: Die Karlsruher Richter sollen sich nicht mehr in die Gesetzgebung einmischen dürfen.
Gerda Hasselfeldt, Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag sagte: »Zugleich setzt das Verfassungsgericht fast unlösbare Aufgaben für den Gesetzgeber. Das sehe ich kritisch.«
Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im EU-Parlament, Elmar Brok (CDU) lies verlauten: »In dem Urteil komme die Verachtung einiger Richter für Politik zum Ausdruck.«
Norbert Lammert (CDU), Präsident des Deutschen Bundestags, machte den Bock zum Gärtner als er feststellte: »Wir haben hier eine der wenigen wirklichen Lücken in der Verfassung.«
Wir Piraten sagen: Finger weg von unserem Grundgesetz und unserem Bundesverfassungsgericht!
»Wenn eine Regierung es nicht schafft, Gesetze im Rahmen unseres Grundgesetzes zu erlassen, kann die Lösung dann nicht sein, die Befugnisse der Verfassungswächter zu beschneiden.«, so Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. »Die Regierung sollte sich dann fragen, ob der Fehler nicht bei ihr liegt.«
Wann: Am Geburtstag des Grundgesetzes, 23. Mai 2015, 15:00 Uhr
Wo: Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht hat den Begriff der „wehrhaften Demokratie“ geprägt. Eine Demokratie darf sich nicht neutral gegenüber Verfassungsfeinden verhalten, sondern muß sich zur Wehr setzen. Jetzt braucht das BVerfG selber die Hilfe aller Demokraten, um weiterhin seinen Auftrag erfüllen zu können. Gerichte müssen auch in Zukunft unabhängig sein und dürfen nicht von politischen Konstellationen abhängig sein.
Aus diesem Grund wird die Piratenpartei eine Menschenkette um das Bundesverfassungsgericht bilden, um es symbolisch vor den Angriffen aus der Union zu schützen. Denn beim Grundgesetz sind wir Piraten konservativer als die CSU!
Kommt zahlreich, zeigt, daß uns unsere Demokratie etwas wert ist!