Der Wissenschaftliche Dienst hat ein Gutachten zu der Bewertung der umstrittenen Fracking-Technologie verfasst. Dieses Gutachten gab die Piratenfraktion in Auftrag, um Möglichkeiten zu eruieren, Fracking zu verbieten. Tatsächlich kamen die Experten vom ‚Wissenschaftlichen Dienst“ zu dem Urteil, dass die Länder Fracking durch die Wassergesetze untersagen könnten, auch wenn das Bundesgesetz dem widerspricht.
Der Hintergrund: Mittels der Fracking-Technologie ist es möglich letzte Erdgas- und Erdölreserven zu fördern. Dafür ist es aber notwendig, eine Flüssigkeit, meist ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien, mit hohem Druck in den Erdboden zu pressen.
Das größte Risiko ist dabei sicherlich die Verseuchung des Grundwassers in der Umgebung des Bohrlochs. Es können aber auch Erdbeben durch Einsatz von Fracking entstehen. Die Frackingtechnologie verursachte in den USA gravierende Umweltschäden.
Deshalb hatten die Piraten in Schleswig-Holstein im Jahr 2014 einen Gesetzesentwurf zum Fracking- Verbot vorgelegt. Damals entschied der Kieler Landtag, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die Begründung lautete, dass ein Fracking-Gesetz auf Bundesebene entschieden werden müsste. Es zeigte sich allerdings, dass keine Mehrheit im Bundesrat für ein generelles Fracking-Verbot zustande kam.
Nun haben die Piraten eine Möglichkeit gefunden, denn laut des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes können die Länder ihre Wassergesetze in einem eingeschränkten Rahmen selbst gestalten. Wie die Gerichte in Zweifelsfällen entscheiden würden, können die Experten allerdings nicht vorhersagen. Aber es ist ein Hoffnungsschimmer. Wortwörtlich heißt es im Gutachten:
„Dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ist darin zuzustimmen, dass der Kompetenztitel Wasserhaushalt grundsätzlich für wasserschützende gesetzliche Regelungen zum Fracking herangezogen werden kann. Ob sich jedoch eine Gesetzgebungskompetenz des Landes ergibt, hängt von der Qualität der bundesgesetzlichen Regelungen ab, von denen durch Landesrecht abgewichen werden soll. Sind die betreffenden bundesgesetzlichen Regelungen stoff- oder anlagenbezogen, besitzt das Land keine Abweichungsgesetzgebungskompetenz.“
Mit der erwähnten Regelung, die mit den Worten „stoff- und anlagenbezogen“ beschrieben wird, ist die Änderung des Wassergesetzes vom 9. Juli 2009 gemeint. Der Bund regelte damit den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und den damit in Zusammenhang stehenden Anlagen. Der Schutz, Nutzung, Wasserver- und -entsorgung, Gewässereinteilung blieb aber in der Verantwortung der Länder.
Die Piraten in Schleswig-Holstein möchten nun mit Bürgerinitiativen zusammen einen Volksentscheid erwirken, um bei der Landesregierung ein Anti-Fracking-Gesetz durchzusetzen!
Hoffentlich machen auch andere Länder von ihrem Recht Gebrauch und verbieten diese umweltschädigende Methode die letzten Erdgas- und Erdölvorkommen zu fördern.
Fraking gibt es bei uns schon sehr viel länger nämlich zu Testzwecken. So richtig attraktiv wurde Fraking als der Ölpreis im Jahre 2013 / 2014 so richtig hoch war. Ebenfalls politisch interessant war Fraking in Bezug auf die russische Gasförderung nachdem die Leitungen verlegt waren. Nun aber wird es Fraking zu testzwecken bei uns weiterhin geben, ist aber bei den derzeitigen günstigen Ölpreisen eher unattraktiv. Außerdem bewegen wir uns nun wieder mehr auf Russland zu. Fraking birgt zudem Gefahren in sich, welche wir noch gar nicht abschätzen können und Gefahren, welche wir höchstwahrscheinlich nicht wirklich konntrollieren, wie zum Beisspiel die Entsorgung von hoch gefährlichen Chemieabfällen. Neben der Förderung von Gas aus Russland wäre Steinkohle wahrscheinlich die weit bessere Alternative. Die Frage ist wer verdient an Fraking und wer trägt die Schäden und das Leid wenn etwas schief geht…