Am 18. September 2015 hat die Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit eingebracht. Rechtlich festgeschrieben werden soll die Unabhängigkeit der Berichterstattung der Redakteure und die Stärkung ihrer
Mitbestimmung in den Zeitungsverlagen.
Hintergrund für die Initiative der Piratenfraktion ist der verschärfte Druck, unter den Verlage in Schleswig-Holstein geraten: Je mehr die Abonnentenzahlen sinken, desto abhängiger sind die Verlage von gut zahlenden Anzeigenkunden. Diese haben wirtschaftliche Interessen und beeinflussen, allein durch die finanzielle Abhängigkeit des Verlags, die Berichterstattung. Eventuell könnten unliebsame Berichterstattungen sogar aktiv unterdrückt werden.
Die beschriebene Entwicklung, die im Jahr 2013 in einer Online -Studie zutage trat, kritisierten auch die Journalistenverbänden djv und dju. Nach dieser Studie erklären nämlich 61% der Journalisten, dass bei ihrer Zeitung Nachrichten aus Rücksichtnahme auf Anzeigenkunden zurückgehalten wurden.
Eine Möglichkeit, das hohe Gut der Pressefreiheit zu stärken und die Einflussnahme von Konzernen auf die Berichterstattung zu minimieren, ist die rechtliche Stärkung der Unabhängigkeit und der freien Berichterstattung der Journalisten in den Redaktionen selbst. Darauf zielt die Gesetzesvorlage der Piraten ab. Dafür hat die Piratenfraktion Gesetze in europäischen Nachbarländern unter die Lupe genommen und danach die eigene Gesetzesvorlage zur Stärkung der „inneren Pressefreiheit“ erarbeitet.
Maßgeblich ist, dass die Verlage sich auf publizistische Grundsätze festlegen und diese veröffentlichen sollen. Dieses sogenannte „Redaktionsstatut“ entsteht idealerweise unter Mitwirkung der Redakteure, aber das soll gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern den Verlagen überlassen bleiben. Im Rahmen dieser Grundsätze dürfen die Redakteure frei und unabhängig berichten. Gegen ihrer Überzeugungen können Redakteure nicht gezwungen werden, etwas zu veröffentlichen.
Neu ist, dass das geplante Gesetz außerdem vorsieht, dass die Redakteure eine Redaktionsvertretung wählen dürfen, die bei der Besetzung leitender Funktionen, z.B. der des Chefredakteurs, mitentscheiden darf. Diese Form der „Redaktionsvertretung“ wäre deutschlandweit sogar einzigartig, wenn der Gesetzesentwurf in Kraft tritt. Beifall und Unterstützung für das geplante Gesetz gab es von den Journalistenverbänden djv und dju. Am 15. Oktober um 19 Uhr veranstaltet die Piratenfraktion im Lichtsaal des Kieler Gewerkschaftshauses in Kiel eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Gefährdet die Pressekonzentration die Pressefreiheit? Wege zur inneren Pressefreiheit“, um medienwirksam auf das Thema aufmerksam zu machen.
Die Gesetzesvorlage kann auch von den anderen Piratenfraktionen in den Landtagen aufgegriffen werden. Die Problematik der sinkenden Abonnentenzahlen betrifft die gesamte Verlagsbranche. Die damit einhergehenden negativen Auswirkungen – die zunehmende Konsolidierung der Verlage und die erhöhten Druck- und Einflussmöglichkeiten der Werbekunden – machen ebenfalls nicht an den Grenzen Schleswig-Holsteins halt. Eine unabhängige Berichterstattung sicherzustellen und sie nicht nur vor der Staatsmacht, sondern auch vor wirtschaftlichen Partikularinteressen zu schützen, ist ein wichtiges und sehr piratiges Anliegen.
Moin moin,
Pressefreiheit haben wir doch. Eine freie Presse aber nicht.
Vielleicht ein Tropfen in die richtige Richtung. Ich fördere lieber die Alternative, welche von Haus aus mit viel weniger Geld auskommen muss. Da stickt mehr Überzeugung und es stecken weit weniger Werbeeinahmen dahinter. Zumal viele und immer mehr Künstler und langjährige Medienprofis ebenfalls die Alternative bevorzugen. Wer beide Seiten kennt, der hat überhaupt erst eine Chance sich annähernd eine „Eigene“ Meinung bilden zu können.