Die jüngst beschlossenen Asylrechtsverschärfung, die die Bundesregierung plant, wirft ein grelles Schlaglicht auf einen alten Missstand: Transitzonen an Flughäfen. Noch vor wenigen Tagen wurde sogar die Einführung von Transitzonen an Deutschlands Grenzen diskutiert, aber schlussendlich abgelehnt.
Ministerpräsident Horst Seehofer lobte im Zuge dieser Diskussion die Effizienz der an Flughäfen durchgeführten Asylverfahren und erklärte, es sei „unerlässlich„, diese auch an den Landesgrenzen einzuführen. Doch wie sieht die Realität an Deutschlands Flughäfen aus?
Bisher existieren Transitzonen an Flughäfen, zum Beispiel in Berlin-Schönefeld, Düsseldorf, Hamburg, München, Frankfurt am Main und Düsseldorf. Reisen schutzsuchende Menschen mit dem Flugzeug ein, werden sie dort festgehalten, isoliert und dürfen die Transitzonen keinesfalls verlassen.
Deshalb standen die Verfahren an Flughäfen schon früher im Kreuzfeuer der öffentlichen Kritik.
Rechtlich gesehen fußen diese Transitzonen auf Paragraph 18a des Asylgesetzes.
Dahinter steckt der Auffassung, dass sich die Geflüchteten, die mit dem Flugzeug nach Deutschland gelangen, zwar auf deutschem Boden befänden, aber noch nicht eingereist wären. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet in Flughäfen im Schnellverfahren und unter größtem zeitlichen Druck über das Schicksal der Menschen. Im Gesetz vorgesehen sind optimalerweise zwei Tage für die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ( BAMF). Innerhalb von vier Wochen muss das Eilverfahren spätestens abgeschlossen sein, sonst müsste die Einreise gestattet werden. ProAsyl bewies in einem Gutachten aus dem Jahr 2012, dass viele dieser Verfahren fehlerhaft waren. Zum Beispiel gelangten Anwälte erst zu den geflüchteten Menschen, nachdem sie schon das Gespräch mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führen mussten. Die Entscheidung war also quasi schon gefällt. Aufgrund der Verfahrensverkürzung werden dann geflüchtete Menschen sofort wieder abgeschoben, und zwar bevor -im Falle einer Klage gegen den abgelehnten Asylantrag- das Gericht endgültig darüber entschieden hat.
Amnesty Deutschland kritisierte zudem die grundsätzliche Vorgehensweise, weil die Menschen, die traumatisiert ankämen, keine Chance hätten, zur Ruhe zu kommen und ihre Fluchtgründe ohne Zeitdruck vorzutragen. Schwangere Frauen, kranke oder ältere Menschen gelten laut EU-Recht als besonders schutzbedürftig, aber darauf wird bei den Flughafenverfahren keine Rücksicht genommen.
Die Caritas -genauso wie Amnesty International– weist auf die schlimme Situation Minderjähriger hin. Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren müssen die Verfahren ganz allein durchstehen. Es wird keine Rücksicht darauf genommen, dass es sich um besonders Schutzbedürftige handelt, für die der gesetzlich verankerte Minderjährigenschutz einfach außer Kraft gesetzt wurde.
Die Mängelliste der Flughafenverfahren ist lang, und dabei wurden nicht einmal viele Asylanträge bearbeitet! Im Jahr 2014 kamen 634 schutzbedürftige Menschen in Frankfurt an, 56 Geflüchtete wurden abgewiesen. Das Modell der Transitzonen an Flughäfen ist also – entgegen der Behauptung vieler Politiker- kein Erfolgsmodell.
Fazit
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat schon am 26.06.1996 geurteilt, dass der erzwungenen Aufenthalt der geflüchteten Menschen in Transitzonen „Freiheitsentziehung“ darstellt. Geschaffen wurde eine schlimme Situation von Rechtsunsicherheit durch Eilverfahren für Menschen, die auf unsere Hilfe zählen. Opfer dieser Verfahren sind zudem besonders schutzbedürftige Geflüchtete, die eigentlich ein gewichtiges Anrecht auf sorgfältige Prüfung ihres Asylantrags hätten. An diesem Missstand hat sich aber -trotz der Kritik verschiedener Organisationen- seit Jahren nichts geändert.
[Anmerkung der Redaktion: Trotz mehrmaliger Warnung hat Alfrd sich entschlossen, weiterhin unzusammenhängende Kommentare zu posten und dabei entweder den Inhalt verdeht, den verfassenden Redakteur oder auch unbeteiligte Personen permanent beleidigt. Eine letzte Warnung hatte er bereits von uns erhalten, für diesen Kommentar wird er nun eine permanente Auszeit von der Kommentarfunktion der Flaschenpost bekommen. Steve König, Stellv. Chefredakteur]
Lieber Alfrd,
deine bruchstückhaften Fragen und Kommentare erwecken den Eindruck, als wüsstest du nicht, wie Asylverfahren normalerweise ablaufen. Daher wird dir nicht deutlich, was Flughafenverfahren von diesen unterscheidet und warum diese Schnellverfahren rechtlich sehr problematisch sind. Falls du dich ernsthaft mit dem Thema beschäftigen möchtest, ist dieser Link empfehlenswert:
http://www.luebeck.de/aktuelles/fluechtlinge_refugees/files/Basisinfo_Asylverfahren.pdf
Tja – so kann man auch agieren.
Ich bin weit davon entfernt, Alfrd alias Alfred zu mögen.
Jedoch hielte ich es für besser, seine Thesen zu diskutieren und als falsch zu entlarven statt ihm die Tastatur zu sperren. Liegt aber nicht in meiner Hand.
Ja, der Meinung von „Seepferdchen“ bin ich auch! Und die Rechtsunsicherheit in Deutschland trifft nicht nur die Flüchtlinge, sondern uns alle! Hat beispielsweise ein Polizist einen Amtsausweis?