Zum Stichtag 22. Januar wurden genau 63 Anträge in der Antragsfabrik des Bundesparteitags in Lampertheim eingereicht. Wir schrieben die Antragsteller an und baten sie ihre Anträge vorzustellen. Bastians Antrag trägt den Titel Vereinfachung der Einladung zum BPT. Dazu schreibt er Folgendes:
Der Satzungsänderungsantrag zur Vereinfachung der Einladung zum BPT dient der Kosten- und Arbeitseinsparung.
Insbesondere in großen Organisationen ist es üblich, über die eigenen Medien einzuladen, um die Einladungsformalitäten zu erfüllen, insbesondere die Einladungsfrist zu wahren.
Es bleibt dem Einladungsorgan (in der Regel der Vorstand) unbelassen, auch per Mail oder Brief zusätzlich einzuladen. Ausreichend ist hierfür die rechtzeitige Veröffentlichung auf der Bundeswebsite.
Für den höchst unwahrscheinlichen Fall, dass die Organisationsstruktur zusammenbricht, kann die Einladung über den Bundesanzeiger erfolgen. Daher ist eine solche Möglichkeit vorzusehen.
Modul 2 befasst sich mit dem Fauxpas in der Satzung, dass zu einer außerordentlichen Sitzung, weil der Vorstand handlungsunfähig ist, schriftlich eingeladen werden muss.
Abgesehen vom Dauerstreit, was denn nun exakt unter dem Begriff „schriftlich“ zu verstehen sei, ist die Einladungshürde auf ein Minimum zu beschränken, weil die Handlungsfähigkeit schon aus gesetzlichen Gründen keinen Aufschub verträgt.
Eine Zustimmung zu diesem Antrag freut bestimmt die Bundesverwaltung, getreu dem Prinzip “keep-it-simple”.