Atomkraftwerksbetreiber klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen verschiedene Maßnahmen, die dem Atomausstieg dienen. Vornehmlich in den Schlagzeilen ist die Klage der Konzerne E.ON, RWE und Vattenfall gegen die Brennelementesteuer und für Schadensersatzforderungen wegen des geplanten Automausstiegs Deutschlands.
Über die Chancen der Klagen gibt es kontroverse Diskussionen. Der Anwalt der Konzerne Peter Rosin erklärte vor kurzem der Presse kämpferisch: „Es ist viel dran an dem Argument, dass die Brennelementesteuer faktisch zu einer Erhöhung der Stromsteuer auf Strom aus Kernenergie führt und insofern gegen Europarecht verstößt“ Dabei vergisst er zu erwähnen, dass dieselbe Klage bereits im Juni 2015 vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gescheitert ist.
Die Richter fanden die Klage substanzlos, sie verstieße nicht gegen EU-Recht und stelle auch keine „staatliche Beihilfe“ dar. Damals brach die Aktie der Energiekonzerne ein. RWE verlor 2,9% und E.on 1,8%.
Im letzten Jahr argumentierte Peter Roisin nach der verlorenen Klage noch ganz anders:
„Da es sich aus Sicht der klagenden Energieversorger bei der Steuer nach deutschem Recht eher um eine verkappte Gewinnbesteuerung denn um eine reine Verbrauchsbesteuerung handelt, muss das Verfahren in Karlsruhe in der Sache weiterhin als offen angesehen werden. Zudem ist zu beachten, dass das Rechtsverständnis für Verbrauchsteuern im deutschen Recht nicht zwingend mit der Interpretation im Europarecht identisch ist.“
Ist der Anwalt der Konzerne „vergesslich“ oder geht es hier um eine dummdreiste Beeinflussungsstrategie der Stromkonzerne? Letzteres würde sich für die Atomwerksbetreiber im wahrsten Sinne des Wortes „auszahlen“, denn die Brennelementesteuer kam die Konzerne bisher teuer zu stehen: 2,2 Milliarden Euro fielen allein im Jahr 2015 an. E.ON wurde seit dem Jahr 2011 mit rund 2,3 Milliarden Euro zur Kasse gebeten und bei RWE zahlte 1,23 Milliarden Euro. Aktuell forderte der Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) aus Niedersachsen, dass die Brennelementesteuer über das Jahr 2016 hinaus erhoben werden solle statt wie geplant auszulaufen.
Es geht also um zwei wichtige Entscheidungen für die wirtschaftlich angeschlagenen Energieversorger: einerseits die noch ausstehende Klage in Karlsruhe, andererseits die öffentliche, politische Debatte um die Brennelementesteuer.
Unlautere Strategien zur Beeinflussung der Öffentlichkeit scheinen dabei Methode zu haben. Die Klage um den Atomausstieg trägt nämlich eine ähnliche Handschrift: Im Jahr 2002 hatten sich die Atomkraftbetreiber einverstanden erklärt, die Reaktoren nach 32 Betriebsjahren abzuschalten und dies, ohne zusätzlich zu den gewinnbringenden Geschäften weitere staatliche Entschädigungen zu verlangen. Das haben E.ON, Vattenfall und RWE offensichtlich „vergessen“ – und argumentieren nun, sie seien durch den verfrühten Ausstieg aus der Atomenergie „enteignet“ worden.
Zwar hatten im Jahr 2010 CDU und FDP eine um 12 Jahre verlängerte Laufzeit für die Atomkraftwerke gegen den massiven Widerstand der Öffentlichkeit durchgesetzt, doch das Unglück im japanischen Atomkraftwerk Fukushima führte dazu, dass der Atomausstieg Fahrt aufnahm. Diese Tatsache machen sich die Konzerne nun zu nutze, um Schadensersatz für ihre Investitionskosten und entgangenen Gewinne zu fordern.
Allerdings dürfte die Zeitspanne von dem knapp einen Jahr kaum zu Investitionen gereicht haben.
Nicht erzielte Gewinne und damit das unternehmerische Risiko dem Steuerzahler anzulasten, ist eine fragwürdige Sichtweise angeschlagener Konzerne, die es versäumt haben ausreichend in die Zukunft erneuerbarer Energien zu investieren. Um nicht als gierige Firmen, die sich auf Staatskosten sanieren wollen, am öffentlichen Pranger zu stehen, wurde verkündet, man wolle die Aktionäre – vor allem die Kleinanleger – schützen. Ganz uneigennützig, versteht sich.
Wieder eine Strategie, die kritisch vermuten lässt, dass es in Wirklichkeit um das größte Problem geht, was Vattenfall, RWE und E.ON noch bevorsteht: die Altlasten nach dem Atomausstieg. Atommüll muss teuer gelagert und Atomkraftwerke aufwändig zurückgebaut werden und das am liebsten auf Kosten der Steuerzahler.
Die Bürgerinnen und Bürger hätten so gleich dreifach bezahlt, wenn die Rechnung der Atomkraftbetreiber aufgeht: einmal für den Strom selbst, dann für die entgangenen Gewinne durch den Atomausstieg und zum Schluss für die Beseitigung des Atommülls!
Die neuen Strategien der Konzerne machen Schule. Nicht nur Atomkraftbetreiber haben solche Ambitionen – auch in dem umstrittenen transatlantischen Handelsabkommen TTIP soll in Form der „Investorenschutzklausel“ verankert werden, dass Firmen Gesetze, die den Handel behindern oder zu entgangenen Gewinnen führen, vor Schiedsgerichten „weggeklagt“ können. Sollte das Handelsabkommen TTIP in der momentan angestrebten Form in Kraft treten, haben Konzerne beste Aussichten, in ähnlichen Fällen von Staaten Schadensersatz zu fordern.
Vattenfall verklagt die Bundesrepublik jetzt schon vor einem Schiedsgericht, einem sogenannten ICSID-Tribunal (basierend auf der Energiecharta), auf einen Schadensersatz in Höhe von 4,7 Milliarden Euro. Da solche Verfahren vor Schiedsgerichten geheim verhandelt werden, drang bisher nichts über den Verlauf an die Öffentlichkeit. Es ist weder bekannt, wie Vattenfall argumentiert, noch auf welche Vorschriften des Energiecharta-Vertrags sich der Konzern beruft. Das Urteil wird im Herbst erwartet. Unabhängig davon wie es ausfällt, steht eines schon jetzt fest: Allein bis zum Abschluss des Verfahrens können für den Staat neun Millionen Euro für die Rechtsberatung und die Dienstleistungen rund um die Klage zuzüglich der Personalkosten anfallen.
Überflüssig ist es, zu erwähnen, dass die geheimen Schiedsgerichtsverfahren zu 46% von den klagenden Unternehmen gewonnen wurden, die durchschnittlich 38% des geforderten Schadensersatzes erhielten und damit als parteiisch gelten.
Wenn wir nicht wollen, dass Konzerne unsere Demokratie durch die Hintertür entmachten, müssen wir solche Versuche, den Steuerzahler zu Kasse zu bitten, kritisch hinterfragen und uns gegen „Investorenschutzklauseln“ entschlossen zur Wehr setzen.
kann jeder einzelne dazu beitragen…
1. Atomstrom abbestellen und sich einen Ökostromanbieter nehmen ( in D gibt es nur wenige reine Ökostromanbieter )
2. Konto bei der Finanzbranche kündigen ( Deutsche Bank und Konsorten ) und ein Konto z.B. bei der GLS Bank eröffnen
3. nicht mit Windows als OS arbeiten, es gibt genug Open Source Programme
damit wäre schon viel geschafft
mit piratischen grüssen tomas
Du hast völlig recht 🙂
Danke für deinen Kommentar.