20. Mai 2024

Bewahrt uns vor einem ausufernden Bundestag und vor der Benachteiligung kleiner Parteien

Vor der Vereinigung saßen 519 Abgeordnete im Bundestag. Mit der ersten gesamtdeutschen Wahl 1990 wuchs die Anzahl der Parlamentarier auf 662 Personen an, heute sind es 631. Ende 2017 könnten durch Überhangmandate je nach Wahlergebnis zwischen 661 und 687, falls die CSU erdrutschartig verliert, sogar bis zu 750 Abgeordnete Platz nehmen. Eine Petition sucht einen Ausweg.

9 thoughts on “Bewahrt uns vor einem ausufernden Bundestag und vor der Benachteiligung kleiner Parteien

  1. Mist, nicht verstandan. Warum benachteiligt das Vergrößern im Gegensatz zum Verkleinern der Sitzanzahl die kleinen Parteien?

  2. Moin, betrachten wir die Sitze im aktuellen Bundestag (2013 gewählt): Die CDU (23%) holte als einzige Partei Überhangmandate, ganze vier Stück. Für diese vier Überhangmandate gab es Ausgleichsmandate:

    CDU: (34% Zweitstimmen) 13 Ausgleichsmandate
    SPD: (26% Zweitstimmen) 10 Ausgleichsmandate
    Linke: (9% Zweitstimmen) 4 Ausgleichsmandate
    Grüne: (8% Zweitstimmen) 2 Ausgleichsmandate
    CSU: (7% Zweitstimmen) 0 Ausgleichsmandate

    Die Interpretation möchte ich jedoch Wahlrechtsexperten überlassen.

    1. Die nominelle Anzahl der Sitze im Bundestag von 598 ist begründet durch 299 Wahlkreise (gesamt auf Bundesebene) – und wer ein Direktmandat erzielt, ist in jedem Fall Bundestagsabgeordneter – plus 299 sogenannte Listenplätze, die nach dem Prozentsatz der Zweitstimmen an die Parteien vergeben werden. (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Bundestagswahlkreise_2017)

    2. Das ist vielleicht wichtig zu wissen, wenn man von der Gesamtzahl die rechnerische Zahl der „Sonstigen“ Stimmen abziehen will. Die Minderung kann sich dann eben nur auf die Zahl der Listenplätze beziehen. Übrigens, ein Anteil von 10% Sonstigen ist doch wohl eher unrealistisch. Schaut man sich die zwei neuesten Umfragen in der aktuellen Sonntagsfrage an (http://www.wahlrecht.de/umfragen/), dann beträgt der Anteil 3% bzw. 5%.

    3. Da sich die Ausgleichs- und Überhangsmandate sozusagen auf das „Mißverhältnis“ von Erst-und Zweitstimmen bezieht, ist nicht einzusehen, dass, wenn man erster so vergibt wie bisher, eine signifikant kleinere Vergrößerung des Bundestags erreichen lässt, zumal wie gesagt der Anteil der Sonstigen gering ist.

    4. Weiterhin fragt es sich, an wen sich die Petition überhaupt richten soll, da der (18.) Bundestag vor der Wahl am 24. September nicht mehr tagt, und warum sollte sich der nächste Bundestag damit beschäftigen? An den kann die Petition jetzt ja gar nicht gerichtet werden.

    Zum Schluss: Natürlich sollte der Bundestag zahlenmäßig nicht immer größer werden, denn das verbesserte seine Arbeit nicht. Nur eines muss man auch sehen. Der große Anstieg, den die Grafik zeigt, ist 1990 passiert und ist der Wiedervereinigung geschuldet.

  3. hmm….
    % % des Bundestages % nach Überhang
    cdu 34,1 40 41
    spd 25,7 31 31
    linke 8,6 10 10
    grüne 8,4 10 10
    csu 7,4 9 8
    summe 84,2 100 100

    Die Parteien, die nicht reinklommen werden aus der Sitzverteilung ausgeschlossen. Wenn ich nun die % gleichmäßig Prozentual verteile – nicht nach deHond, oder wie auch immer er heißt – dann ist vor den Überhangsmandaten und nach der Bereinigung nur ein Prozent “verschoben” von CSU zur CDU.
    Ist das reproduzierbar? ist das immerso, die Kleinste gibt an die Größte? Oder ist das in diesem Fall ein Rundungsfehler?

      1. Hallo Herr Stockschrieb,
        seien Sie gegrüßt.
        Was ist denn mit der Schriftsprache?
        Und was ist mit dem Ergebnis?
        Ich habe die %-Zahlen der 2.-Stimmen mit den Sitzen ohne und mit ausgeglichenen Überhangsmandaten verglichen. Auch wenn das durch die HTML-Kenntnisermangelung sehr unübersichtlich aussieht.
        Den einzigen Unterschied, den ich gefunden habe, war ein Sitz der CDU statt der CSU.
        Ob dieses allerdings systematisches Verteilen zur stärkeren Fraktion oder zufälliges Rundungsergebnis ist, kann ich nicht sagen.

  4. Um kleine Parteien nicht länger zu benachteiligen und die Demokratie zu fördern, sollten sich alle dafür einsetzen, dass die 5-Prozent-Hürde fällt und alle jeweiligen Wahlgesetze und Wahlordnungen so geändert werden, dass auch die Unterstützungsunterschriften wegfallen. Ein Blick in das Parteiengesetz reicht aus, um zu erkennen, dass Prof. Dr. Martin Morlok recht hat: Parteienrecht ist Wettbewerbsrecht und hat etwas mit Besitzstandswahrung zu tun.

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