Mit dem Wahlrecht ist es wie mit dem Steuerrecht: Es versucht gerecht zu sein, indem alle Eventualitäten berücksichtigt werden. Durch die Kombination von Direktwahl und Verhältniswahl, von Erst- und Zweitstimmen, bekommt eine Partei, die so wenige Zweitstimmen erhalten hat, dass ihr proportional weniger Mandate zustehen als sie aufgrund von Direktmandaten erhalten müsste, diese durch Überhangmandate ausgeglichen. Damit andere Parteien dadurch nicht benachteiligt werden, bekommen diese Ausgleichsmandate.
Ohne die fänden nur 598 Abgeordnete im Bundestag Platz, die tatsächliche Zahl ist jedoch höher: 631 Parlamentarier in vier Parteien vertreten im 18. Bundestag die Bevölkerung. Mit jeder zusätzlichen Partei könnte die Anzahl der Sitze weiter steigen – der Tagesspiegel geht unter bestimmten Voraussetzungen von bis zu 750 Mitgliedern im 19. Bundestag aus.
Eine Petition von Karin Duden verlangt eine „Kappung der Überhang- und Ausgleichsmandate eines zukünftig übergroßen Bundestages unter Berücksichtigung der ’sonstigen‘ Stimmen“. Die Berechnung der Sitze verliefe damit in vier Schritten:
1. Nach der Stimmenauszählung wird zunächst der prozentuale Anteil der „sonstigen“ Stimmen ermittelt, die wegen der 5 %-Klausel wegfallen würden.
2. Um diese Rate wird dann die Anzahl der Bundestagssitze (normalerweise 598) verkleinert (z.B. bei 10% auf 538 Sitze).
3. Diese verkleinerte Sitzanzahl wird – wie beim Verhältniswahlrecht üblich – auf die Parteien verteilt.
4. Danach können Überhang- und Ausgleichsmandate – wie bisher – berechnet und angewendet werden.
Der Vorschlag ist einfach gestaltet und ohne große Probleme umsetzbar. Allerdings fehlen noch Unterstützerstimmen. Dies ist mit drei Klicks zu ändern.
Redaktionsmitglied Michael Renner
Meine Karriere als Redakteur bei der Piratenpartei startete 2009 beim Bundesnewsletter, aus dem 2010 die Flaschenpost hervorging. Im Sommer 2012 wurde ich stellvertretender Chefredakteur, Anfang 2014 Chefredakteur. Da die unzähligen Aufgaben an der Spitze der Flaschenpost einen Vollzeitjob in der Freizeit mit sich bringen, machte ich nach zwei guten, aber auch stressigen Jahren zwei Schritte zurück und gab die Redaktionsleitung ab. Die gewonnene Freizeit wird in die Familie und mein zweites großes Hobby, den Amateurfunk, investiert.
Mist, nicht verstandan. Warum benachteiligt das Vergrößern im Gegensatz zum Verkleinern der Sitzanzahl die kleinen Parteien?
Moin, betrachten wir die Sitze im aktuellen Bundestag (2013 gewählt): Die CDU (23%) holte als einzige Partei Überhangmandate, ganze vier Stück. Für diese vier Überhangmandate gab es Ausgleichsmandate:
CDU: (34% Zweitstimmen) 13 Ausgleichsmandate
SPD: (26% Zweitstimmen) 10 Ausgleichsmandate
Linke: (9% Zweitstimmen) 4 Ausgleichsmandate
Grüne: (8% Zweitstimmen) 2 Ausgleichsmandate
CSU: (7% Zweitstimmen) 0 Ausgleichsmandate
Die Interpretation möchte ich jedoch Wahlrechtsexperten überlassen.
Die nominelle Anzahl der Sitze im Bundestag von 598 ist begründet durch 299 Wahlkreise (gesamt auf Bundesebene) – und wer ein Direktmandat erzielt, ist in jedem Fall Bundestagsabgeordneter – plus 299 sogenannte Listenplätze, die nach dem Prozentsatz der Zweitstimmen an die Parteien vergeben werden. (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Bundestagswahlkreise_2017)
Das ist vielleicht wichtig zu wissen, wenn man von der Gesamtzahl die rechnerische Zahl der „Sonstigen“ Stimmen abziehen will. Die Minderung kann sich dann eben nur auf die Zahl der Listenplätze beziehen. Übrigens, ein Anteil von 10% Sonstigen ist doch wohl eher unrealistisch. Schaut man sich die zwei neuesten Umfragen in der aktuellen Sonntagsfrage an (http://www.wahlrecht.de/umfragen/), dann beträgt der Anteil 3% bzw. 5%.
Da sich die Ausgleichs- und Überhangsmandate sozusagen auf das „Mißverhältnis“ von Erst-und Zweitstimmen bezieht, ist nicht einzusehen, dass, wenn man erster so vergibt wie bisher, eine signifikant kleinere Vergrößerung des Bundestags erreichen lässt, zumal wie gesagt der Anteil der Sonstigen gering ist.
Weiterhin fragt es sich, an wen sich die Petition überhaupt richten soll, da der (18.) Bundestag vor der Wahl am 24. September nicht mehr tagt, und warum sollte sich der nächste Bundestag damit beschäftigen? An den kann die Petition jetzt ja gar nicht gerichtet werden.
Zum Schluss: Natürlich sollte der Bundestag zahlenmäßig nicht immer größer werden, denn das verbesserte seine Arbeit nicht. Nur eines muss man auch sehen. Der große Anstieg, den die Grafik zeigt, ist 1990 passiert und ist der Wiedervereinigung geschuldet.
hmm….
% % des Bundestages % nach Überhang
cdu 34,1 40 41
spd 25,7 31 31
linke 8,6 10 10
grüne 8,4 10 10
csu 7,4 9 8
summe 84,2 100 100
Die Parteien, die nicht reinklommen werden aus der Sitzverteilung ausgeschlossen. Wenn ich nun die % gleichmäßig Prozentual verteile – nicht nach deHond, oder wie auch immer er heißt – dann ist vor den Überhangsmandaten und nach der Bereinigung nur ein Prozent „verschoben“ von CSU zur CDU.
Ist das reproduzierbar? ist das immerso, die Kleinste gibt an die Größte? Oder ist das in diesem Fall ein Rundungsfehler?
man sieht das scheiße aus! ich wollte es als Liste darstellen, bin aber zu doof für html….
Voe allem rate ich, erst einmal Deutsch als Schriftspache zu erlenen.
Hallo Herr Stockschrieb,
seien Sie gegrüßt.
Was ist denn mit der Schriftsprache?
Und was ist mit dem Ergebnis?
Ich habe die %-Zahlen der 2.-Stimmen mit den Sitzen ohne und mit ausgeglichenen Überhangsmandaten verglichen. Auch wenn das durch die HTML-Kenntnisermangelung sehr unübersichtlich aussieht.
Den einzigen Unterschied, den ich gefunden habe, war ein Sitz der CDU statt der CSU.
Ob dieses allerdings systematisches Verteilen zur stärkeren Fraktion oder zufälliges Rundungsergebnis ist, kann ich nicht sagen.
Sorry, da war ein Tippfehler. Es muss natürlich heißen: „Vor allem …“
Um kleine Parteien nicht länger zu benachteiligen und die Demokratie zu fördern, sollten sich alle dafür einsetzen, dass die 5-Prozent-Hürde fällt und alle jeweiligen Wahlgesetze und Wahlordnungen so geändert werden, dass auch die Unterstützungsunterschriften wegfallen. Ein Blick in das Parteiengesetz reicht aus, um zu erkennen, dass Prof. Dr. Martin Morlok recht hat: Parteienrecht ist Wettbewerbsrecht und hat etwas mit Besitzstandswahrung zu tun.