Ein Gastartikel von Lea Laux
Die derzeitige Coronavirus-Pandemie hat unbestreitbare Auswirkungen in nahezu alle Lebensbereiche, Social Distancing ist spätestens seit März den meisten Menschen bekannt und selbst Schulen versuchen ihre jahrzehntelang aufgebauten Defizite im Bereich Digitalisierung aufzuholen. Im Gesundheitsbereich gibt es zudem ein weiteres Thema, das von der Pandemie beeinflusst wurde: Schwangerschaftsabbrüche als Teil der medizinischen Grundversorgung.
Genau genommen ist die Annahme, dass Schwangerschaftsabbrüche im Status Quo Teil der medizinischen Grundversorgung sind, falsch, denn diese werden in einigen Gegenden Deutschlands nur unzureichend zur Verfügung gestellt. Als Beispiel seien hier die beiden bayerischen Bezirke Niederbayern und die Oberpfalz angeführt.
Versorgungsmangel in Bayern: Niederbayern und die Oberpfalz
Während in Regensburg und Landshut jeweils die Möglichkeit besteht, einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, der jedoch nur bis zur neunten Schwangerschaftswoche möglich ist, gibt es in Niederbayern keinen einzigen Arzt mehr, der Schwangerschaftsabbrüche durchführt. [1] Diese konkrete Situation wurde im Frühjahr durch die Corona-Pandemie direkt herbeigeführt. Der einzige Arzt, der in Passau in Niederbayern Schwangerschaftsabbrüche vornahm, gehört mit seinem Alter zu einer der Covid-19-Risikogruppen und ging demnach vorzeitig in Rente. [2]
Feindliches Klima und Rückgang der anbietenden Kliniken
Nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland sind die Zahlen der Kliniken, die Abbrüche durchführen, sinkend. [3] Einerseits wird dies durch ein feindliches Klima gegenüber diesen Ärzten verursacht. So wurde 2017 der Fall um die Ärztin Kristina Hänel bekannt. Sie wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil ihr strafbare Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Webseite vorgeworfen wurde. [4] Seitdem kämpft sie vor verschiedenen Instanzen für die Abschaffung des Paragrafen 219a. [5] Andererseits sind viele der Ärzte, die Abbrüche durchführen, bereits durch ihr Alter Teil einer Covid-19-Risikogruppe. Es stellt sich zudem in den Hochphasen der Pandemie die Frage, inwiefern ein Schwangerschaftsabbruch einen medizinischen Notfall, der nicht verschiebbar ist, darstellt.
Beratungen als medizinische Beratung mit freiwilligen AddOns
Die Coronavirus-Pandemie verstärkt ein System, in dem ungewollt Schwangere nur schwierig eine Zugang zu einer adäquaten Versorgung erleben. Während einer Pandemie ist der Besuch einer weiteren, externen Beratungsstelle ein zusätzliches Gesundheitsrisiko für alle Beteiligten. Natürlich sollte ein Schwangerschaftsabbruch nur nach eingehender Beratung erfolgen, nämlich nach eingehender medizinischer Beratung. Für jeden ärztlichen Eingriff gibt es eine adäquate Beratung und eine entsprechende Einverständniserklärung, das ist für Eingriffe von Schwangerschaftsabbrüchen bis zu Hüftoperationen gültig.
Eine erzwungene moralische Bewertung von außen ist nicht notwendig. Selbstverständlich sollte es für eine Person, die eine Schwangerschaft abbrechen möchte, die Möglichkeit geben, sich psychologisch oder in Hinblick auf die eigene Familienplanung beraten zu lassen, aber auf einer freiwilligen Basis. Schwangere sind in der Lage, selbst zu entscheiden, ob sie eine weitere Beratung oder ob ihnen eine ärztliche Beratung ausreicht. Es handelt sich dabei um selbst denkende Menschen mit einem Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper.
Die Rolle der staatlichen Universitätskliniken
Der Staat hat eine besondere Rolle in der Gewährleistung der medizinischen Grundversorgung. Würden Universitätskliniken in der Hand des Staates konsequent Schwangerschaftsabbrüche anbieten, fielen lange Fahrtstrecken wie jene von Passau nach München weg. Solche Fahrten können zusätzlichen Stress bedeuten, eine Situation, die einen Schwangerschaftsabbruch zusätzlich erschweren kann. Das politische Ziel sollte sein, möglichst geringe Hürden an den organisatorischen Rahmen eines Abbruchs zu stellen.
Medizinische Hürden
Die medizinischen Hürden sind konstant und sie sind dabei konstant hoch. Es existieren im Wesentlichen zwei Methoden zum Abbruch, die medikamentöse Methode und die operative Methode. In beiden Fällen handelt es sich eine Belastung für den Körper und einen Eingriff, dessen gesamter Prozess deutlich länger als zehn Minuten andauert. Dies kann die vorbereitende Gabe von Medikamenten oder die Nachwirkungen einer Narkose einschließen. In allen Fällen handelt es sich dabei nicht um etwas, was sich in die Mittagspause im Home Office schieben lässt, genauso wie die Notfalloperation am Blinddarm.
Next Generation: Schwangerschaftsabbruch im Medizinstudium
Eine ausreichende Versorgung mit Praxen und Klinken, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, setzt voraus, dass genügend Personen in diesem Bereich ausgebildet wurden. Allerdings sind die medizinischen Aspekte und Methoden von Abbrüchen selten Teil des Medizinstudiums in Deutschland, [6] im Gegensatz zu Ländern wie Schweden, wo dies Teil des Moduls Gynäkologie, ein Pflichtmodul im Studiums, ist. [7] Wenn aber niemand im entsprechenden Eingriff ausgebildet wird, kann ihn natürlich niemand anbieten. Insofern ist es Aufgabe des Staates, auf die Universitäten hinzuwirken, dass auch Schwangerschaftsabbrüche im deutschen Medizinstudium adäquat behandelt werden.
Ausreichende Versorgungslage herstellen
Summa Summarum bleibt die Erkenntnis, dass wir ein Versorgungsproblem haben, was diesen notwendigen Eingriff angeht. Dieses wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen, wenn Ärzte in Rente gehen, und der berufliche Nachwuchs für den Eingriff nicht oder unzureichend ausgebildet ist. Das ist ein Trend, der so nicht weiter gehen darf. Jahrzehntelang wurde in Deutschland dafür gekämpft, überhaupt das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper wahrzunehmen. Ein Rückschritt durch eine weitere Ausdünnung der Versorgung oder behördlicher sowie organisatorischer Einschränkungen würde nicht zu weniger Schwangerschaftsabbrüchen führen, sondern lediglich zu unsicheren Abbrüchen. Demnach muss eine ausreichende Versorgung sichergestellt werden, um die Gesundheit all jener, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen, nicht zu gefährden und ihnen zu ermöglichen, ihr Selbstbestimmungsrecht über ihren eigenen Bauch wahrzunehmen.
[1] https://www.br.de/nachrichten/bayern/weite-wege-zum-naechsten-arzt-abtreibungen-in-bayern-erschwert,SA19YVf
[2] https://www.sueddeutsche.de/leben/corona-abtreibungen-kristina-haenel-1.4877744
[3] https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/schwangerschaftsabbruch-frauenaerzte-haenel-klinik-praxis-100.html
[4] https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2017-11/schwangerschaftsabbruch-aerztin-giessen-werbung-amtsgericht-urteil
[5] https://www.spiegel.de/panorama/justiz/neues-urteil-zu-abtreibungsparagraf-219a-es-macht-keinen-sinn-a-1301020.html
[6] https://www.tagesspiegel.de/wissen/medizinstudium-den-umgang-mit-abtreibung-lernen/23082530.html
[7] https://www.spiegel.de/panorama/abtreibung-im-medizinstudium-leonie-ging-nach-schweden-um-es-zu-lernen-a-def8255d-4451-4f4f-b2af-af6fc039f788