“Trotz einer großzügig bemessenen, dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, ist das Ergebnis – das ist übereinstimmende Auffassung im Senat – ernüchternd”, sagte Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle gegenüber “Spiegel Online”.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Woche das geltende Wahlrecht für verfassungswidrig. Dabei handelte es sich schon um ein überarbeitetes Gesetz, nachdem das Gericht 2008 das damals gültige Wahlrecht für nicht verfassungskonform erklärt hatte.
“Wir sehen uns in unserer Ansicht bestätigt, dass auch die Neufassung des Wahlgesetzes weder den Buchstaben noch dem Geist unserer Verfassung entspricht”, sagte Lars Pallasch, Landesvorsitzender der Piraten Baden-Württemberg. “Sinn der Neuerung darf es doch nicht sein, das negative Stimmgewicht beizubehalten, den mangelhaften Zustand also zu festigen. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung: Sie ist offenbar weder willens noch fähig, innerhalb einer angemessenen Frist ein Wahlgesetz zu verabschieden, das verfassungskonform ist.”
Das Urteil im Wortlaut: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html