Die Regierung hat es besonders eilig mit der verdachtsunabhängigen Ausspähung der Einwohner des Landes. Laut heise online soll noch diese Woche das umstrittene Gesetz durch den Bundestag gebracht werden. Die Verantwortlichen sind sich der Umstrittenheit durchaus bewusst – schließlich wurde ein vorhergehender Versuch, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland umzusetzen, bereits einmal vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Zusätzlich dazu erklärte auch der Europäische Gerichtshof die Richtlinien der EU zur Vorratsdatenspeicherung für nicht ausreichend. Beide Gerichte warnten dabei vor dem unverhältnismäßig tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Menschen.
Die schwarz-rote Koalition jedoch ist zuversichtlich, dass man den Schutz der Privatsphäre diesmal zur Genüge beachtet hat. Dieser Standpunkt darf durchaus bezweifelt werden – bei dem neuen Entwurf haben sich schließlich nur die Rahmenbedingungen geändert, wie zum Beispiel die Speicherfristen. Dennoch ist und bleibt das Ausspähen unschuldiger Menschen ohne begründeten Verdacht eine Grundrechtsverletzung. Das sieht übrigens auch das Bundesverfassungsgericht so, wie man in den Leitsätzen zum Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung vom März 2010 lesen kann:
„5. Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.“
Geht der Plan der Regierung auf, so könnte die neue Vorratsdatenspeicherung noch diese Jahr in Kraft treten. Die letzte Hoffnung scheint also auch in diesem Fall wieder beim Bundesverfassungsgericht zu liegen. Mit dem Fall Vorratsdatenspeicherung werden sich die Richter mit ziemlich großer Sicherheit beschäftigen und hoffentlich viel Rückhalt aus der Bevölkerung erhalten.