Am 26.11. 15 begann ist Greifswald die mündliche Anhörung zu den umstrittenen Paragraphen 24b des Verfassungsschutzgesetzes und 28a des Sicherheits-und Ordnungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Beide Paragraphen räumen dem Verfassungsschutz weitreichende Befugnisse ein. Dieser darf Passwörter für Smartphones und E-Mail Konten abrufen, ohne Betroffene nachträglich zu informieren und ohne eine richterliche Genehmigung einzuholen. Bereits wegen “Ordnungswidrigkeiten” kann die Polizei auf derselben Rechtsgrundlage die Passwörter der “Verdächtigen” einsehen.
Deshalb haben 14 Privatpersonen Klage vor dem Landesverfassungsgericht eingereicht. Ein Vertreter der Piraten nahm auch an der Verhandlung teil. Denn mittels dieser Paragraphen verletzt das Land Mecklenburg -Vorpommern gleich mehrere Grundrechte, und zwar das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis.
Besonders skandalös ist die Tatsache, dass die Landesregierung bereits während des Gesetzgebungsverfahrens auf die verfassungswidrigen Paragraphen hingewiesen wurde. Trotzdem hat der Landtag im Jahr 2013 das Gesetz verabschiedet.
Dennis Klüver, Landesvorsitzender der Piratenpartei Mecklenburg -Vorpommern, begrüßt im Namen der Piraten die Klage und erklärt:
“Wir Piraten treten unnachgiebig für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Es kann nicht sein, dass das Telekommunikationsgeheimnis immer mehr zur Farce wird und gewählte Politiker verfassungswidrige Gesetze verabschieden. Wir brauchen keinen Innenminister, der nur verlängerter Arm der Sicherheitsbehörden ist, sondern einen wirklichen Verfassungsminister, der unser alle Grundrechte erhält und nicht Stück für Stück beseitigen will.”
Hoffentlich stellt sich im Laufe des Verfahrens heraus, dass das Gericht – im Gegensatz zu der von Bürgerinnen und Bürgern gewählten Landesregierung – bereit ist, unsere Grundrechte zu schützen!
Schön das da jemand Klage einreicht, mir fehlt leider das Geld und die Zeit für solche Klagen.
Eigentlich sollte der Staat im Sinne der Gesellschaft dienen und dafür wäre im Zweifelsfall jedes rechtsstaatliche Mittel unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit akzeptabel. Natürlich nur mit Hinweis, wie ich es auch mal bei der Öffnung meiner Gewerkschaftspost erlebt hatte. Die Sache ist nur die, Es gibt kaum noch Staaten sondern meistens nur noch NGO’s und NGO’s werden über ein Firmenkonstrukt geführt und beherrscht. Und da gilt das private Handelsrecht für die, welche sich als Personal mit ihrem Personalausweis dazu bekennen. Obwohl dieses trockene Thema mir nicht so liegt, gibt es schon unzählige, welche darin sehr fitt voran kommen. Sie haben erkannt, dass zumindest die obere Führung weiß, dass sie für alles was sie tut persönlich haften würde, so sie denn überhaupt vertragsgültig unterschreiben würde. Tun sie aber nicht oder höchst selten! Warum und wer am Ende haftet, wird im Mauerschützenprozess deutlich! Nun muss ich aber erwähnen, dass derzeit die weitaus größere Gefahr weder in Form einer Email noch in Form einer Meinungsäußerung droht. Sondern viel realer eher da droht, wo Neuzuwanderer schlampig bzw. gar nicht erfasst werden und Seekontainer voller Waffen übersehen werden. Zum Glück sollen ja wenigstens schon mal mindestens drei gefunden worden sein. Eine andere Dummheit besteht in meinen Augen darin, einen Krieg einen Monat im Voraus gegen den Willen der eigenen Bevölkerung einschließlich unserer Zugewanderten und noch kommenden Gäste anzukündigen und als Gastgeber, Krieg gegen das Gastland Syrien zu führen??? Wie doof ist das denn?