Zum Stichtag 22. Januar wurden genau 63 Anträge in der Antragsfabrik des Bundesparteitags in Lampertheim eingereicht. Wir schrieben die Antragsteller an und baten sie ihre Anträge vorzustellen. Lothar Kraußs Antrag trägt den Titel Anpassung des innerparteilichen Finanzausgleiches an das neue Parteiengesetz. Dazu schreibt er Folgendes:
Hallo Piraten,
ich möchte euch hier den Satzungsänderungsantrag SÄA005 zum kommenden Bundesparteitag vorstellen.
Die Änderung der Bundesfinanzordnung ist notwendig geworden, weil der Bundestag kürzlich das Parteiengesetz geändert hat.
Die Verteilung der staatlichen Mittel innerhalb der Partei basiert in § 15 (3) der Bundesfinanzordnung auf dem Verhältnis der vom Landtag direkt erhaltenen Mittel zu den Eigeneinnahmen des Landesverbandes. Der Hintergrund ist, dass die Parteienfinanzierung der Gesamtpartei durch die Eigeneinnahmen gedeckelt ist (dies nennt sich „relative Obergrenze“).
Wenn ein Landesverband vom Landtag mehr Geld erhält, als er selbst an Eigeneinnahmen erwirtschaftet hat, dann zieht er damit Geld aus dem Gesamttopf ab, und muss diese Differenz in den Länderfinanzausgleich einzahlen. Wenn ein Landesverband weniger Geld vom Landtag erhält, als er selbst Eigeneinnahmen erwirtschaftet hat, dann erhöht er den Gesamttopf, und profitiert dafür vom Länderfinanzausgleich.
Der Bundestag hat im Dezember 2015 eine Änderung des Parteiengesetzes beschlossen, in der unter Anderem die Berechnung der relativen Obergrenze für die Parteienfinanzierung modifiziert wird. Wurden früher die Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung voll angerechnet, müssen nun die dazugehörigen Ausgaben abgezogen werden, d.h. es zählt dabei nur noch der Gewinn.
Damit passt die Regelung in der Bundesfinanzordnung, wann und in welcher Höhe ein Landesverband Gelder in den Länderfinanzausgleich einzahlt, aber nicht mehr zur Berechnung der Parteienfinanzierung durch den Bundestag. Der Satzungsänderungsantrag SÄA005 gleicht dies wieder an, indem die gleiche Formulierung, die in § 19a (4) Parteiengesetz eingefügt wurde, auch in unsere Bundesfinanzordnung geschrieben wird.
Verweise:
SÄA005 |
Bisherige Finanzordnung |
Aktueller § 19a (4) PartG
Lothar Krauß
Stellvertretender Bundesschatzmeister