Zum Stichtag 22. Januar wurden genau 63 Anträge in der Antragsfabrik des Bundesparteitags in Lampertheim eingereicht. Wir schrieben die Antragsteller an und baten sie ihre Anträge vorzustellen. Der Antrag von MartinB trägt den Titel Parteiinterner Finanzausgleich. Beseitigung des „Geberland und Nehmerland“-Bugs. Dazu schreibt er Folgendes:
Es geht um den parteiinternen Finanzausgleich und darum, dass aktuell einzahlende Landesverbände nicht an der Ausschüttung beteiligt werden.
Einzahlend ist ein Landesverband dann, wenn der Landesverband mehr Geld für seine guten Landtagswahlergebnisse vom Präsidium des Landtags erhält, als er eigene Einnahmen durch Spenden und Mitgliedsbeiträge einsammelt. Ein Euro mehr oder weniger an eigenen Einnahmen kann also darüber entscheiden, ob ein Landesverband 20.000 Euro aus dem Finanzausgleich bekommt, oder eben nicht.
Das würde ich gerne ändern. Ich möchte, dass alle Landesverbände an der Ausschüttung beteiligt werden.
Ich fand diese Art der aktuellen Aufteilung schon immer sehr ungünstig (um nett zu sein). Dies habe ich versucht, allen, die es hören wollten – oder auch nicht – mitzuteilen. Doch sobald ich etwas von „zu unstetig“ und „Es bestraft gute Wahlergebnisse.“ gesagt habe, waren die Leute raus. Ich konnte mich wohl nicht verständlich genug ausdrücken. Und letztlich hat es mich wohl doch nicht ausreichend gestört, dass unser Landesverband 2013 und 2014 so unverhältnismäßig viel aus dem parteiinternen Finanzausgleich profitiert hat.
Das aktuelle Verfahren ist in meinen Augen ungerecht und auf jeden Fall extrem unstetig. Dass dadurch die Motivation erheblich gesteigert wird, die eigenen Einnahmen der Partei hoch zu halten, sehe ich nicht. Dies war immer das Hauptargument für dieses strafende aktuelle Verfahren.
Bisher hatte es auch immer nur zwei Landesverbände als Einzahler betroffen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. In 2015 kam ein weiter dazu, nämlich meiner, Mecklenburg-Vorpommern. Es wird aber nicht der letzte sein, den diese Keule trifft.
Alles, was mein Antrag macht, ist, dass nicht nur an 13 Landesverbände verteilt wird, sondern an alle 16.
Und ja, den „Einsammelschlüssel“ sollten wir auch anpassen. Aber mir war als erster Schritt wichtig, diese Unstetigkeit herauszubekommen. Und wenn ich mehr am §15 herum geschraubt hätte, hätte das vielleicht ungünstige Konkurrenzen zufolge gehabt.